Voerde. Behörde hält Erweiterung des Hafens Emmelsum für zulässig. Gegen den Plan gibt es aus ökologischer Sicht und wegen der Verkehrsbelastung Kritik.

Der Weg zur geplanten Westerweiterung des Hafens Emmelsum ist geebnet: Die Bezirksregierung Düsseldorf hat zu dem Vorhaben der DeltaPort GmbH & Co. KG unter einer Vielzahl von Nebenbestimmungen den Planfeststellungsbeschluss erlassen, sprich die Zulässigkeit des Ausbaus im Hinblick auf alle davon berührten öffentlichen Belange konstatiert. Das Schriftstück, das mehr als 200 Seiten umfasst, und die Planunterlagen sind seit gestern unter anderem im Voerder Rathaus einsehbar. DeltaPort plant, in der Nachbarschaft zum Containerterminal, das die Firma Contargo Ende April 2017 offiziell eröffnete, auf rund 15,8 Hektar eine Logistikfläche für die Ansiedlung von hafenaffinem Gewerbe zu schaffen.

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Das Gelände muss um etwa vier bis sieben Meter auf hochwassersicheres Niveau angehoben und dafür aufgeschüttet werden. Auch gilt es, eine Böschungsfläche von rund 3,5 Hektar und eine drei Meter hohe, „insbesondere dem aktiven Immissionsschutz Richtung Rheinvorland sowie der Minderung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die angedachte Bepflanzung“ dienende Erdverwallung auf einer Länge von fast 1400 Metern entlang der Westseite der Geländeaufschüttung anzulegen, wie es in der Beschreibung des Planfeststellungsbeschlusses heißt. Zudem soll die bestehende Kaimauer im Hafenbecken um 130 Meter verlängert werden – womit die Zahl der Schiffsanlegeplätze um einen auf drei erhöht wird. Auch soll eine weitere Spundwand im Anschluss an vorhandene Spundwände entstehen.

Bürger äußerten bei Anhörungstermin vor einem Jahr Bedenken

Beim Anhörungstermin zum geplanten Hafenausbau vor einem Jahr hatten Bürger insbesondere angesichts einer erhöhten Verkehrsbelastung während der Bauphase und des späteren Betriebes und der Auswirkungen auf das Ökosystem, das am Niederrhein einmalig und durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sicherlich nicht zu ersetzen sei, Bedenken geäußert. Um die betreffende Fläche anzuheben, werden insgesamt etwa 700.000 Kubikmeter Erdmaterial benötigt, das an Ort und Stelle transportiert werden muss. An der Böskenstraße befindet sich ein Bodenzwischenlager. Ursprünglich hatte DeltaPort die Zahl der Lkw, die während des Ausbaus pro Tag auf das Gelände rollen würden, mit 1000 angegeben. Während der Anhörung im Oktober 2018 korrigierte die Hafengesellschaft ihre Angaben auf täglich 400 Lastwagen während der Bauphase und etwa 425 Lkw nach dem fertigen Ausbau.

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Nach Einschätzung der Bezirksregierung Düsseldorf kann die mit der Westerweiterung in Emmelsum verfolgte Zielsetzung, einen „zukunftsorientierten, trimodalen Containerterminal zu schaffen“, an keinem anderen Hafenstandort am Niederrhein erreicht werden, weil den übrigen Häfen die Kapazitäten oder die Trimodalität (Straße, Wasser, Schiene) fehlten oder dort ganz andere Konzeptionen verfolgt würden. Zu dem Vorhaben bestünden keine Alternativen, mit denen die verfolgten Planungsziele besser erreicht würden oder die mit „einer geringeren Beeinträchtigung von öffentlichen und privaten Belangen verbunden wären“, urteilt die Genehmigungsbehörde.

Fahrten zum Bodenzwischenlager an der Böskenstraße

Während der Bauzeit soll die Erschließung des Geländes „weitestmöglich über die bereits vorhandenen und verkehrsgerecht ausgebauten Anbindungen der Weseler Straße beziehungsweise der Bühlstraße (K12)“ erfolgen. Um das dort eingerichtete Bodenzwischenlager nutzen zu können, sei eine Befahrung der Böskenstraße zulässig, stellt die Bezirksregierung fest.

Die Stadt hatte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens den Wunsch nach einer wasserseitigen Anlieferung formuliert. DeltaPort aber war nach einer bereits erfolgten Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Möglichkeit „unwirtschaftlich“ sei. Eine Entscheidung der Bezirksregierung zu eben jenem Punkt erfolgte nicht, weil dieser nicht Gegenstand des von der Hafengesellschaft gestellten Antrags gewesen sei.

Lieferung und Einbau des Bodenmaterials sollen laut Bestimmung der Behörde werktags zwischen 7 und 20 Uhr erfolgen. Die Geräuschimmissionen, die durch den Einbau des Bodenmaterials einschließlich der Nebenanlagen verursacht werden, dürfen nicht zu einer Überschreitung der Richtwerte führen. Während der Nachtzeiten (20 bis 7 Uhr) dürfen weder Abraumarbeiten noch Kiesabbau erfolgen, auch ist dann Lkw-Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände nicht zulässig.

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Beim „Schutzgut Mensch“ (Wohnen / Erholung) einschließlich dessen Gesundheit geht die Bezirksregierung angesichts entsprechender Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie etwa Einschränkung der Bauzeiten und des Anlieferverkehrs bei den bau- und anlagebedingten Beeinträchtigungen insgesamt von einem „geringen bis mittleren“ Risiko aus. Temporär höhere Beeinträchtigungen seien lediglich durch die Rammarbeiten an der Spundwand zu erwarten.

Beeinträchtigungen für die „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“, die nicht an Ort und Stelle ausgeglichen werden können, sieht die Behörde durch Ersatzmaßnahmen im Polder Orsoy, in der Flur „Auf dem Büssum“ und im Raum Spellen kompensiert. Für diese Schutzgüter würden somit „keine erheblichen und nachhaltigen“ Beeinträchtigungen verbleiben.

Retentionsraum am Rhein geht durch Vorhaben verloren

Ausgleichsmaßnahmen müssen zudem für den Verlust von Retentionsraum am Rhein (Ausbreitungsfläche für Hochwasser) erfolgen, der mit der Westerweiterung des Hafens Emmelsum einhergeht. Könne eine Flächenkompensation im Bereich des Polders Orsoy oder an anderer Stelle nicht erbracht werden, müsse ein Ersatzgeld von knapp 1,8 Millionen Euro gezahlt werden.

>>Info: Auslegungsfrist und Klagemöglichkeit

Noch bis einschließlich 18. November liegt der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf zur Westerweiterung des Hafens Emmelsum im Bürgerbüro (Raum 038) des Voerder Rathauses sowie bei der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, in Zimmer 325 während der Dienstzeiten zur Einsicht aus. Darüber hinaus kann dieser über die Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) unter der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ abgerufen werden.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung beim Oberverwaltungsgericht Münster Klage erhoben werden. Der Beschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist gegenüber den Betroffenen als zugestellt, „denen ein Planfeststellungsbeschluss nicht zugestellt worden ist“.