Dinslaken. Gute Nachricht im Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke: Dinslaken bekommt doch kompletten Schallschutz.
Das ist eine gute Nachricht für Dinslaken: Die Stadt bekommt durchgehenden Schallschutz entlang der Bahnstrecke. Das sagt der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Betuwe-Strecke, den das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nun, nach 27 Jahren Planung, veröffentlicht hat. Damit wurde dem wichtigsten Anliegen der Stadt statt gegeben: Auch die Anwohner in Hiesfeld und Barmingholten bekommen auf beiden Seiten Lärmschutzwände.
Das war geplant
Ursprünglich war von Oberhausen gesehen auf der linken Bahnseite zwischen Brinkstraße und Gewerbegebiet Thyssenstraße kein Schallschutz vorsehen. Weil dort nur wenige Anwohner betroffen seien, lohne sich dort kein Lärmschutz, hatte die Bahn ursprünglich befunden. Die Stadt hat vehement protestiert und ist nun erfreut: „Wir können allen Anliegern auf der Strecke sagen, dass der durchgängige Schallschutz gewährleistet wird“, so Stadtsprecher Thomas Pieperhoff. Auch Gert Bork, Sprecher der Bürgerinitiativen „Betuwe - So nicht!“ ist zufrieden: „Der Widerstand hat sich gelohnt.“
In dem Bereich wäre ohne Schallschutz für 462 Wohneinheiten nachts der zulässige Geräuschpegel überschritten worden, so das EBA, bei zwei Wohneinheiten sei es auch tagsüber zu laut – obwohl das Eisenbahnbundesamt den „Schienenbonus“ eingerechnet hat. Danach werden bei der Beurteilung von Schienenlärm 5db/A abgezogen weil Schienenlärm angeblich als weniger störend empfunden werde als etwa Straßenlärm. Der umstrittene Bonus wurde 2015 abgeschafft, für laufende Planfeststellungsverfahren habe laut EBA aber eine Übergangsregelung gegolten.
Das wird gemacht
Die Kosten für die zusätzliche zwei bis drei Meter hohe Lärmschutzwand in Dinslaken beziffert der Planfeststellungsbeschluss mit rund 7,1 Millionen Euro. Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung als Lärmschutzmaßnahme wird abgesehen: Die aktiven Schallschutzmaßnahmen, die „mit dem vorliegenden Beschluss nochmals zugunsten der Anwohner verbessert wurden“, würden ausreichen. Die Gleise sind für eine Geschwindigkeit von bis zu 200 Stundenkilometer ausgerichtet. Die außenliegenden Gleise sollen hauptsächlich für den Personennahverkehr und den Güterverkehr genutzt werden, das mittlere Gleis für den Personenfernverkehr. Die Menge der Züge wird in dem Planfeststellungsbeschluss nicht beziffert.
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Der Plan beinhaltet den Bau von Brücken anstelle der Bahnübergänge Jägerstraße und Holtener Straße, die Brücken an der Brinkstraße, Landwehrstraße, Hiesfelder-, Hünxer-, Dianastraße und B8 sowie das Kreuzungswerk Anschlussbahn werden erneuert beziehungsweise ergänzt. Im Bahnhof sind „Umbauten und Anpassungen“ vorgesehen: Ein Mittelbahnsteig soll gebaut, der Tunnel verlängert und ein weiterer Aufzug eingebaut werden. Sanierung oder Neubau des Bahnhofsgebäudes sind nicht Thema des Planfeststellungsbeschlusses. Auf ein Sicherheitskonzept haben sich Feuerwehren und Bahn bereits Anfang des Jahres weitgehend geeinigt.
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Das wird noch geklärt
Ein weiterer Streitpunkt wird durch den Planfeststellungsbeschluss vertagt: Die Gestaltung der Lärmschutzwände soll im Rahmen der Ausführungsplanung zwischen Stadt und Bahn geregelt werden. Aber: „Die Stadt muss zusammen mit der Bahn eine Einigung herbeiführen“, betont Pieperhoff. „Die Gestaltung der Wände wirkt sich in erheblicher Weise auf das Ortsbild aus, so dass die Stadt Dinslaken ein berechtigtes Interesse an der Mitbestimmung der gewählten Ausführung hat“, zitiert er das EBA.
Angst vor Angsträumen
Stadt und Bürger haben in ihren Einwendungen deutlich gemacht, dass die hohen Lärmschutzwände in bestimmten Bereichen das Stadtbild erheblich beeinträchtigen und Angsträume schaffen würden. Allein am Bahnhof würde durch die Dammlage der Bahn und drei bis vier Meter hohe Lärmschutzwände eine acht Meter hohe Wand entstehen. Auch im Bereich der Hedwig-und Dianastraße und Halfmannskath sind vier bis fünf Meter hohe Lärmschutzwände vorgesehen. Dort wird die Trasse durch die Entfernung des Grüns „freigestellt und somit als Bauwerk innerhalb des Ortsbildes stärker wahrgenommen“, stellt auch die Bahn fest.
Die Stadt fordert, alle Brückenbauwerke „mit einem höchst möglichen Maß an transparenten Lärmschutzelementen auszustatten.“ Dieser sei, so die Bahn, allerdings nicht so hoch schallabsorbierend wie die üblichen Wände. Beides müsse in der Ausführungsplanung abgewogen werden.
Unterlagen liegen bis 4. November aus
Ab Montag, 21. Oktober, liegen die Unterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 1.3 im Rathaus Dinslaken aus. Das Werk umfasst 14 Ordner. Sie können bis 4. November im Technischen Rathaus (Stabsstelle Stadtentwicklung, 1. OG, Hünxer Straße 81) eingesehen werden (Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag 14 bis 16 Uhr). Die Unterlagen können auch unter eisenbahn-bundesamt.de (Themen/Planfeststellung/Entscheidungen und dann die Suchfunktion) eingesehen werden. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Auch die Stadt prüft das Werk noch genau. Weitere Infos zum Streckenabschnitt Dinslaken gibt die Bahn auf https://www.emmerich-oberhausen.de/pfa-1-3.html.
Den Beginn der Arbeiten in Dinslaken hat die Bahn für 2022 vorgesehen. Dann könnten laut Ratsunterlagen die Arbeiten an der Jägerstraße starten.