Voerde. Immer wieder warb die Stadt Voerde darum, bei den vom Bund angekündigten Strukturhilfen für den Kohleausstieg doch bedacht zu werden. Vergebens.
Mit schlechten Nachrichten ist Bürgermeister Dirk Haarmann am Donnerstag aus Düsseldorf zurückgekehrt. Bei einem Gespräch im Staatssekretariat des NRW-Wirtschaftsministeriums wurde ihm mitgeteilt, dass Voerde bei den vom Bund in Aussicht gestellten Milliardenhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen definitiv leer ausgeht. Der Kraftwerksstandort an der Frankfurter Straße in Möllen wurde vor zweieinhalb Jahren stillgelegt und ist in dem vom Bundeskabinett unlängst verabschiedeten Entwurf des „Strukturstärkungsgesetzes“ nicht als förderfähig aufgeführt.
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Haarmann hatte bis zuletzt auf Bundeshilfen gehofft und mehrfach, unter anderem auch mit Unterstützung von Landrat Dr. Ansgar Müller, um finanzielle Unterstützung aus diesem Topf geworben und dabei auch eine Ungleichbehandlung der Regionen kritisiert – wobei er betont, den Kommunen, die bedacht werden, jeden Euro zu gönnen.
Bürgermeister: „Wir glauben an den Standort“
Den Kopf in den Sand stecken will die Stadt freilich nicht, wie Haarmann unterstreicht. Die Ausgangslage habe sich ja nicht gegenüber der vor zweieinhalb Jahren geändert. Mit Blick auf die Entwicklung des brach liegenden Areals – Rückbau und Baureifmachung müssen finanziert werden – wären die vom Bund im Zuge des bis 2038 geplanten Ausstiegs aus der Kohleverstromung angekündigten Strukturhilfen eine gute Gelegenheit gewesen, mit auf den Zug aufzuspringen. „Es muss jetzt darum gehen, dass die Eigentümer (RWE und Steag, Anmerkung d. Redaktion) eine schnell umsetzbare und wirtschaftlich tragbare Lösung finden“, sagt Haarmann. Und: „Wir glauben an diesen Standort.“
Erste Ergebnisse der Machbarkeitsstudie werden Fraktionsspitzen vorgestellt
In der zweiten Septemberwoche sollen die Fraktionsspitzen in Voerde über die Ergebnisse der „Phase 0“ der Machbarkeitsstudie informiert werden, an deren Erarbeitung die Eigentümer und die Stadt beteiligt sind. In diesem ersten Schritt sollte geklärt werden, was auf dem Gelände an Folgenutzung generell machbar ist.