Hünxe/Duisburg. . Staatsanwältin sprach bei weiterem Prozesstag am Landgericht Duisburg von einem eiskalten, emotionslosen Mord und forderte lebenslange Haft.

Aus reiner Geldgier soll ein 40-jähriger Hünxer am 15. September 2018 einen 82-jährigen ehemaligen Lehrer in dessen Wohnung am Kost-Im-Busch-Weg mit einer Axt erschlagen haben. In den Augen der Staatsanwältin ein eiskalter emotionsloser Mord, für den sie am Montag vor dem Landgericht Duisburg die einzige im Gesetz vorgesehene Strafe forderte: lebenslange Haft.

Angesichts des Umstandes, dass der Angeklagte dabei gleich drei Mordmerkmale verwirklicht und auf erschreckende Weise nur an seinen eigenen Vermögensvorteil gedacht habe, bejahte die Anklagevertreterin zudem die besondere Schwere der Schuld. Käme die Strafkammer dieser Wertung nach, würde das für den Angeklagten bedeuten, dass er frühestens nach einem Vierteljahrhundert wieder auf freien Fuß käme.

Staatsanwältin: Eine Tat, die Entsetzen auslöst

„Es ist eine Tat, die aufgrund ihrer Brutalität und der Gesamtumstände Entsetzen auslöst“, so die Staatsanwältin. Nach eigenem Bekunden habe der Angeklagte mit einer Beute von bis zu 3000 Euro gerechnet. „3000 Euro für ein Menschenleben!“ Vergeblich habe der 40-Jährige am Tattag den alten Herrn, für den er Hausmeistertätigkeiten verrichtete, nach einem Darlehen gefragt, dann die Axt aus dem Wagen geholt und unter seinem Pullover verborgen. „Er fragte noch einmal. Als wieder abgelehnt wurde, schlug er zu, nachdem das Opfer sich wieder dem Fernseher zuwandte.“ Heimtückisch habe er dem 82-Jährigen den Schädel zerschmettert.

Auch interessant

Dann habe der Angeklagte den Puls des einst väterlichen Freundes gefühlt, bis er sicher war, dass der Mann tot war und insgesamt 1200 Euro geraubt. „Das nennt man Habgier“, referierte die Anklagevertreterin, „und eine Tötung zur Ermöglichung einer Straftat.“ Womit die drei angeklagten Mordmerkmale komplett wären.

Staatsanwältin sieht keine schuldmindernden Faktoren

Die Verteidigung hatte während der Beweisaufnahme versucht, den Angeklagten als pathologischen Spieler darzustellen: Er sei völlig überschuldet gewesen, habe sein Leben nicht mehr im Griff gehabt. Einen Teil der Beute habe er sofort nach der Tat verspielt.

Die Staatsanwältin sah in Übereinstimmung mit dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen allerdings keine schuldmindernden Faktoren. Der hatte von einer Mischung aus Elementen eines gewohnheitsmäßigen und eines krankhaften Spielers gesprochen. Anhaltspunkte dafür, dass ausschließlich das Glücksspiel das Leben des Angeklagten bestimmte, vermochte er aber nicht zu finden: Der 40-Jährige habe die Fähigkeit gehabt, aufzuhören, wenn sein selbst gesetztes Limit erreicht gewesen wäre, und er habe einer geregelten Arbeit nachgehen können. Zudem hatte der Angeklagte bis zuletzt alle 14 Tage seine Kinder von der Ex-Lebensgefährtin zum Wochenend-Besuch abgeholt.

Die Nebenklage und die Verteidiger werden erst am 29. März ihre Schlussvorträge halten. Dann soll auch ein Urteil gefällt werden.