Dinslaken/Voerde/Hünxe. . Eine Voerderin erstellte als Mitglied im Verein „Bio-energetisches Leben“ Schecks. Die Frau erhielt eine Bewährungsstrafe.
Dieses Mal war die Aufmerksamkeit nicht so groß wie noch sechs Monate zuvor, als sich vor dem Eingang des Amtsgerichts in Dinslaken eine lange Schlange bildete, weil sich erstmals Mitglieder des Vereins „Bio-energetisches Leben“ verantworten mussten – gegen dieses Urteil wurde inzwischen Berufung eingelegt.
Zeuge sorgte zunächst für Verwirrung
Am Donnerstag ging es nun um das abgetrennte Verfahren einer weiteren Angeklagten. Bereits nach einer Viertelstunde zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Die Angeklagte – eine 40-jährige Frau aus Voerde – hatte den Tatvorwurf des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betrugs gestanden. Das Schöffengericht verurteilte sie anschließend zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten – zur Bewährung von drei Jahren.
Für Verwirrung sorgte zu Beginn der Verhandlung nur ein Zeuge – einer der beiden Männer, die bei dem Verfahren im Juli 2018 vom Amtsgericht verurteilt worden waren. Der Mann aus Hünxe betrat den Saal, gab aber an, den genannten Zeugen nur zu vertreten. Auf die Nachfrage des Richters, wie er denn heiße, antwortete der Mann nur, „tut hier nichts zur Sache“. Als der Richter ihn daraufhin bat, in den hinteren Bereich des Saals zu gehen oder diesen zu verlassen, trat der Mann mit seinem Ausweispapier vor, das ihn doch als den zuvor genannten Zeugen identifizierte.
Zweite Vorsitzende im Verein „Bio-energetisches Leben“
Zu dessen Aussage kam es am Donnerstag aber nicht. Die Staatsanwältin verlas die Anklageschrift. Demnach habe die Voerderin 2016 als eine von 21 Mitgliedern den Verein „Bio-energetisches Leben“ mit Sitz in Drevenack gegründet. Sie sei 2. Vorsitzende gewesen. Ein Ziel des Vereins: sich selbst zu verwalten und autark zu leben.
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Für Projekte des Vereins hätten die Mitglieder Geld gebraucht. Dazu hatte ein im Juli verurteilter Gelsenkirchener vorgeschlagen, mit einer Software Schecks zu erstellen. Die 40-Jährige sei als Administratorin eingetragen gewesen. Im November 2016 wurden mehrere erstellte Schecks über je rund 7000 Euro bei der Finanzverwaltung Dinslaken eingereicht, das Geld wurde den Konten gutgeschrieben, später aber zurückgebucht. Nach diesen Ausführungen nickte die Angeklagte zum Verständnis, ihr Verteidiger ließ verlauten, dass sie die Vorwürfe aus der Anklageschrift gestehe.
Umfängliche Beweisaufnahme blieb erspart
Das ersparte den Anwesenden eine umfängliche Beweisaufnahme. Staatsanwaltschaft und Richter sahen die Voraussetzungen für einen gewerbsmäßigen Betrug als gegeben. Die Voerderin habe aber „keine Schlüsselrolle“ gehabt, so die Staatsanwältin, die auf ein Strafmaß von neun Monaten auf Bewährung plädierte.
Der Verteidiger hatte zuvor noch angeführt, dass kein Vermögensschaden eingetroffen sei. Der Richter verwies in seiner Urteilsbegründung auf das Geständnis und darauf, dass die Frau nur teilweise (zwei Einträge bisher) einschlägig vorbestraft sei. Er gab ihr auch eine positive Sozialprognose, die Voerderin habe einen sehr guten Eindruck auf ihn gemacht. Auf weitere Rechtsmittel gegen dieses Urteil werde verzichtet, äußerten der Verteidiger und seine Mandantin.