Dinslaken/ Duisburg. Die Frau, die einen 87-Jährigen in Dinslaken mit einem Schmerzmittel getötet haben soll, wird wegen Mordes angeklagt. Sie streitet die Taten ab.
Im Fall der Pflegehelferin, die in Dinslaken einen 87-Jährigen mit Schmerzmittel getötet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage wegen Mordes erhoben. Die Hauptverhandlung beginne am 13. November vor dem Landgericht Duisburg, sagte Staatsanwalt Garip Günes-Böhm am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Überdosis im Blut des Mannes und seiner Frau nachgewiesen
Im Dezember 2016 war die inzwischen 32-jährige Frau, eine gelernte Frisörin mit polnischer Staatsangehörigkeit, im Haushalt eines demenzkranken Seniors und seiner Ehefrau beschäftigt. Der Senior und seine Frau wurden nach einem Sturz ins Dinslakener Krankenhaus eingeliefert. Während die Ehefrau noch am selben Tag das Krankenhaus wieder verlassen konnte, starb der Mann einen Tag später.
Eine Untersuchung ergab, dass der 87-Jährige an einer Überdosis eines nicht ärztlich verordneten Schmerzmittels gestorben war. Auch im Blut der Ehefrau, die ebenfalls gestürzt war, konnte das Mittel nachgewiesen werden. Die Anklage wirft der Beschuldigten daher auch gefährliche Körperverletzung vor. Die 32-Jährige streitet laut Staatsanwaltschaft die Taten ab. Sie sage, sie habe das Mittel nicht verabreicht.
Kein Tatverdacht bei Fall in Baden-Württemberg
Die Frau war im März 2018 in Baden-Württemberg festgenommen worden. Im dortigen Aitrach hatte sie ebenfalls als häusliche Pflegekraft eine 92-Jährige betreut. Nachdem diese gestürzt war, wurde auch dort der Gehalt des in diesem Fall ärztlich verordneten Schmerzmittels im Blut der Seniorin untersucht. Es sei jedoch nur eine ganz geringe Menge festgestellt worden, sagte Günes-Böhm.
Die Ursache für den Sturz in Aitrach habe nicht ermittelt werden können. Ein Tatverdacht habe sich daher nicht bestätigt. Eine hohe Konzentration des Mittels sei aber damals bei der Beschuldigten im Blut festgestellt worden. "Es spricht einiges dafür, dass sie es selbst konsumiert hat." Hinweise auf weitere Taten erhielten die Ermittler nicht. (dpa)