Voerde. . CDU schließt bei Nein des Eisenbahnbundesamtes zur Forderung nach einer Unterführung an der Schwanenstraße Klage aus. SPD hofft auf Hintertür.
Ob für den im Zuge des Betuwe-Ausbaus wegfallenden Bahnübergang Schwanenstraße ein Ersatz geschaffen werden soll, muss das Eisenbahnbundesamt (EBA) entscheiden. Bahn und Stadt haben zu dem Punkt bisher keine Einigung erzielt. Das Verkehrsunternehmen lehnt die von der Kommune geforderte Unterführung an der Stelle ab und plant, den Bahnübergang ersatzlos wegfallen zu lassen. Ein Konsens in dem Punkt dürfte nach der negativen Stellungnahme der Bahn zu weiteren von der Stadt vor einigen Monaten dargelegten Argumenten für eine Querungsmöglichkeit an der Schwanenstraße unrealistisch sein. Das Wort hat also jetzt das EBA. Und dessen Entscheidung will auch die CDU-Fraktion zunächst einmal abwarten, erklärt deren Chef Ingo Hülser, obgleich er vor einem Monat im Planungs- und Umweltausschuss bereits Zweifel an der Durchsetzbarkeit der Forderung geäußert hatte . Seiner Meinung nach besteht dennoch kein Grund, den gültigen Ratsbeschluss von 2012, auf dem die Position der Stadt in diesem Punkt basiert, zurückzunehmen. Auf die Entscheidung des EBA, das den Planfeststellungsbeschluss in dem Verfahren trifft, zu warten, verursache keine Kosten – und „kaputt“ werde dadurch auch nichts gemacht, erklärt der CDU-Fraktionschef.
SPD-Chef erinnert an die mehr als 1200 Unterschriften
Auch die SPD-Fraktion will so verfahren und die Sache „nicht voreilig ad acta legen“, sagt Ratsmitglied und Parteichef Stefan Weltgen: „Man geht nicht vom Platz, ehe der Schiedsrichter abgepfiffen hat.“ Weltgen erinnert an die mehr als 1200 Unterschriften, die Bürger gegen die von der Bahn geplante ersatzlose Schließung des Bahnübergangs Schwanenstraße gesammelt hatten, und an die negativen Folgen unter anderem für die Stadtentwicklung und die Verkehrsflüsse.
Sollte das Eisenbahnbundesamt die Forderung der Stadt nach einer Unterführung ablehnen, hätte diese die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Der Knackpunkt: Das Land will bei der Beseitigung der Bahnübergänge den Kostenanteil der Kommunen (ein Drittel des Gesamtbetrages) nur dann übernehmen, wenn für alle Bahnquerungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet ein Konsens besteht. Die geforderte Einigkeit muss spätestens dann erzielt sein, wenn der Bezirksregierung der erste Antrag für die Bewilligung des Kostendrittels vorliegt. Beschreitet eine Stadt den Rechtsweg, würde dies vom Land in jedem Fall als Vereitelung des geforderten Konsenses bewerten. Die Stadt müsste ergo ihren Kostenanteil für die Beseitigung aller Bahnübergänge selbst tragen.
CDU-Fraktionschef: Bürgern ist das nicht zu vermitteln
CDU-Fraktionschef Ingo Hülser hat wenig Hoffnung, dass das EBA der Forderung der Stadt nach einer Unterführung folgt, und führt die aktuelle Stellungnahme der Bahn an, deren Argumente er für „nachvollziehbar“ hält. Hülser schließt angesichts des bestehenden Risikos, den Kostenzuschuss für andere Bahnübergangsbeseitigungen zu verlieren, für seine Fraktion aus, dass die Stadt den Klageweg beschreiten sollte. Es sei den Bürgern nicht zu vermitteln, dass die finanziell angeschlagene Kommune wegen des Erhalts einer Querung an der Schwanenstraße Summen in Millionenhöhe in die Hand nimmt. Man dürfe gegenüber der Bevölkerung keine Hoffnungen schüren und so tun, als würde man klagen, meint der CDU-Fraktionschef. Die im Planungs- und Umweltausschuss vom Vorsitzenden Ulrich Neßbach (SPD) angemahnte Geschlossenheit der Fraktionen in dem Punkt hält er bei entscheidenden Fragen für richtig – dies dürfe aber nicht bedeuten, „geschlossen ins Verderben zu rennen“.
Auch aus Sicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Uwe Goemann ist eine Entscheidung des EBA im Sinne der Stadt „nicht sehr wahrscheinlich“. Er will gleichwohl eine Klage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht per se ausschließen. Goemann plädiert dafür abzuwarten, was genau das EBA zu dem Thema schreibt. Möglicherweise beinhalte die Formulierung keine Ultima Ratio, sondern lasse vielleicht eine Hintertür offen. Für SPD-Ratsherr und Parteichef Stefan Weltgen stellt sich die Frage, ob sich das Land in der Konsens-Forderung nochmal bewegt. Für eine Klage müsse es eine „realistische Perspektive“ geben. „Wir werden keinen juristischen Weg beschreiten, bei dem wir nachher die dicke Suppe auslöffeln müssen“, betont Weltgen. In Anbetracht der Vorgabe des Landes für eine Kostenübernahme fragt er sich, wie es um das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen bestellt ist, wenn diese „so erpressbar“ gemacht würden.