Voerde. . Forderung nach Gesamtkonsens als Bedingung für komplette Kostenübernahme der Bahnübergangsbeseitigungen meint laut Ministerium nur diesen Punkt.
Die Bedingung des Landes, den Kostenanteil der Kommunen bei der im Zuge des Betuwe-Ausbaus vorgesehenen Beseitigung der Bahnübergänge nur bei einer Einigkeit von Stadt und Bahn über sämtliche Maßnahmen vollständig zu übernehmen, beschränkt sich auf genau diesen Punkt. Alle anderen das Projekt betreffenden „Konflikte“ seien von der Konsensforderung nicht betroffen. So fasst Voerdes Erster Beigeordneter Wilfried Limke den Inhalt des jüngsten Schreibens des NRW-Verkehrsministeriums zusammen.
Die Stadt hatte selbiges um Klärung just dieser Frage gebeten. Hintergrund: Eine Antwort aus dem Ministerium zu der Frage, bis wann spätestens der geforderte Konsens erklärt sein müsse, hatte im Voerder Rathaus zu Irritationen geführt. Wie bereits in zwei Erlassen von 2014 festgelegt, umfasst die Forderung nach einem Konsens sämtliche Bahnübergangsbeseitigungen auf dem jeweiligen Gemeindegebiet, heißt es in dem aktuellen Brief aus Düsseldorf. Dies ist insofern wichtig, als dass der Bahnübergang Schwanenstraße nicht der einzige Fall ist, in dem Uneinigkeit besteht. Unterschiedliche Auffassungen gibt es etwa auch beim Lärmschutz oder beim barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen in Friedrichsfeld.
Bahn hat Nein zu einer Unterführung unlängst bekräftigt
Wahrscheinlich bleibt es auch im Fall des Bahnübergangs Schwanenstraße beim Dissens. Die Bahn hat ihr Nein zu einem Ersatzbauwerk unlängst in einer Stellungnahme zu weiteren Argumenten der Stadt für eine Unterführung noch einmal bekräftigt. Das Unternehmen sieht die nach dem Wegfall der Querung nach wie vor von Bahnkilometer 17 bis 21 bestehenden „vier Kreuzungsmöglichkeiten für Pkw“ und „sieben“ für den Fußgänger- und Radfahrverkehr als ausreichend an. Die Bahn kann das Argument unzumutbarer Einschränkungen in der Erreichbarkeit von Schulen, Kindergärten oder anderen Versorgungsbereichen „so nicht nachvollziehen“. Die Kommune sieht sich bei einer ersatzlosen Streichung des Bahnübergangs in ihrer städtebaulichen Entwicklung gehemmt.
Gibt es am Ende keine Einigung, liegt es beim Eisenbahnbundesamt (EBA), das den Planfeststellungsbeschluss erlässt, den Dissens aufzulösen. Folgt das EBA der Haltung der Bahn, könnte die Stadt dagegen klagen. Dies allerdings würde das Land als Vereitelung des Konsenses bewerten – was dann in der Konsequenz bedeuten würde, dass die Stadt auf ihrem Kostenanteil für die Beseitigung aller Bahnübergänge sitzen bliebe. In Anbetracht der schwierigen Finanzlage wäre es ihr so praktisch von vornherein verwehrt, den Rechtsweg zu gehen, will sie nicht den Verlust von Landesmitteln riskieren.
CDU äußerte bereits Zweifel an Durchsetzbarkeit
Noch gilt der Ratsbeschluss von 2012, wonach die Stadt eine Unterführung als Ersatz für den Bahnübergang Schwanenstraße einfordern soll. Da vieles darauf hindeutet, dass sich die Bahn in dem Punkt nicht bewegen wird, dürfte eine Entscheidung letztlich in der Hand des EBA liegen. Möglicherweise stellt sich die Voerder Politik auch angesichts der an eine Kostenübernahme des Landes geknüpften Bedingungen vorher die Frage, ob an der Forderung festgehalten werden soll. Seitens der CDU waren an deren Durchsetzbarkeit, wie berichtet, bereits Zweifel laut geworden.