Bottrop/Oberhausen. Seit Jahren kämpft Bottrop gegen den Decathlon-Neubau in Oberhausen. Einen großen Lidl und den Umzug von XXXLutz nimmt die Stadt aber hin.

Seit mehr als zehn Jahren wehrt sich die Stadt Bottrop mit allen verfügbaren Rechtsmitteln gegen die Ansiedlung des Sportfachmarktes Decathlon in der Nähe des Oberhausener Centro. Dieser Rechtsstreit wird sich nicht wiederholen, auch wenn neben Decathlon ein noch viel größerer Markt entstehen wird. Auch gegen eine Lidl-Erweiterung an der Stadtgrenze zum Fuhlenbrock wird sich die Stadt Bottrop nicht wehren.

Im Streit um die Decathlon-Ansiedlung vor den Verwaltungsgerichten hat die Stadt zuletzt ein juristisches Comeback geschafft. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster teilweise aufgehoben. Jetzt muss die Streitfrage erneut verhandelt werden.

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Bottrop geht in die dritte Runde des Rechtsstreits

Grob vereinfacht heißt sie: Wird Decathlon auf den geplanten 4500 Quadratmetern Fläche auf dem ehemaligen Stahlwerksgelände die sogenannte „zentrenrelevante Ware“ wie Schuhe und Sportkleidung auf 800 Quadratmeter beschränken? Eher nicht, urteilte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und kassierte den positiven Bauvorbescheid aus Oberhausen ein.

Das OVG Münster dagegen urteilte, der drohende Umsatzverlust in Bottrop sei nicht messbar. Jetzt geht es in die dritte Runde in dem Rechtsstreit, bei dem Bottrop auch die Interessen von Duisburg, Essen und Gelsenkirchen vertritt.

Einen solchen Rechtsstreit wird es dagegen nicht geben wegen einer weiteren Ansiedlung auf dem ehemaligen Thyssen-Gelände, auch wenn sie ungleich größer ausfallen wird. Oberhausen will das Möbelhaus XXXLutz, einigen noch besser bekannt als Möbel Rück, von der Straßburger Straße im Oberhausener Süden auf das ehemalige Stahlwerksgelände umziehen lassen.

Geplant sind schlanke 35.000 Quadratmeter Verkaufsfläche, davon 3200 Quadratmeter „zentrenrelevantes Sortiment“. Also noch viel mehr als bei Decathlon. Weil das Möbelhaus sich aber nicht neu ansiedelt, sondern umzieht, empfiehlt die Verwaltung den Bottroper Politikern, „von rechtlichen Schritten gegen den Bebauungsplan abzusehen“.

Bottrop hat den Nachbarn heruntergehandelt

Die gleiche Empfehlung gibt die Verwaltung für einen weiteren Oberhausener Bebauungsplan an der Grenze zum Fuhlenbrock. Am Kreisverkehr gleich hinter der Stadtgrenze steht eine Lidl-Filiale. Die Stadt Oberhausen will dem Discounter „einen zeitgemäßen großflächigen Erweiterungsneubau ermöglichen“. Ursprünglich war eine Erweiterung der Verkaufsfläche von 800 auf 1350 Quadratmeter geplant. Eine lange Geschichte kurz erzählt: Inzwischen hat Bottrop den Nachbarn auf 1150 Quadratmeter heruntergehandelt.

So hat sich Lidl seine „Metropolfiliale“ am Kreisverkehr Teutoburger Straße vorgestellt. Inzwischen hat Bottrop die geplante Verkaufsfläche herunterverhandelt.
So hat sich Lidl seine „Metropolfiliale“ am Kreisverkehr Teutoburger Straße vorgestellt. Inzwischen hat Bottrop die geplante Verkaufsfläche herunterverhandelt. © WAZ

Stadtsprecher Andreas Pläsken fasst die Gründe für die Empfehlungen der Verwaltung so zusammen: „In beiden Fällen handelt es sich anders als bei Decathlon nicht um eine zusätzliche Ansiedlung, sondern um eine Verlagerung innerhalb des Stadtgebietes bzw. einen Neubau am Standort. Die Stadt Bottrop ist in diesen Fällen nicht grundsätzlich gegen diese Projekte, sondern sieht ihre Interessen im Hinblick auf den Schutz der zentralen Versorgungsbereiche innerhalb der Stadt Bottrop nicht angemessen gewahrt.“

In beiden Fällen konnte eine Verbesserung erreicht werden, wenn auch nicht alle Bedenken ausgeräumt wurden.
Andreas Pläsken, Stadtsprecher

In beiden Fällen sei eine Verbesserung erreicht worden, wenn auch nicht alle Bedenken ausgeräumt worden seien, so Pläsken. „Nach Einschätzung der Stadtverwaltung stehen in diesen beiden Fällen Aufwand und Erfolgsaussichten nicht in einem angemessenen Verhältnis, sodass dem Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz vorgeschlagen wird, in diesen Fällen keinen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht zu stellen.“