Bottrop/Oberhausen. Gegenüber dem Oberhausener Centro soll eine neue Decathlon-Filiale entstehen. Bottrop und andere Städte gehen weiter juristisch dagegen vor.

Es sah bereits nach einer Niederlage aus: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte im Frühjahr die Klage der Stadt Bottrop gegen den Bauvorbescheid für eine neue Decathlon-Filiale gegenüber dem Centro Oberhausen abgewiesen und keine Revision zugelassen. Nun gibt es aber doch noch eine juristische Option, gegen die Ansiedlung vorzugehen.

Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nach einer Beschwerde der Stadt Bottrop die Entscheidung des OVG Münster aufgehoben. „Damit ist eine hohe prozessrechtliche Hürde beseitigt worden“, sagt Bottrops Rechtsdezernent Emilio Pintea. „Eine Entscheidung in der Sache ist damit aber nicht verbunden. Es geht also weiter.“

Decathlon plant seit über zehn Jahre eine Neuansiedlung in Oberhausen

Seit über zehn Jahren plant der Sportartikel-Discounter eine Ansiedlung in der Neuen Mitte. Nicht nur die Oberhausener Händler übten scharfe Kritik an den Plänen, auch die umliegenden Städte sehen die Geschäfte in ihren Zentren gefährdet.

2019 allerdings erteilte die Stadt Oberhausen Decathlon einen positiven Bauvorbescheid für die geplanten 4500 Quadratmeter Verkaufsfläche. Dagegen hatte die Stadt Bottrop nach Abstimmung mit den Rechtsämtern der Städte Duisburg, Essen und Gelsenkirchen Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Mit Blick auf die Größe der Verkaufsfläche für zentrenrelevantes Sortiment hat das Gericht den Bauvorbescheid einkassiert. Seitdem läuft ein juristischer Ritt durch die möglichen Rechtsmittel.

Streit um Decathlon am Oberhausener Centro geht in die nächste Runde

Der Hintergrund: Außerhalb der Stadtzentren dürfen Händler nur in begrenztem Maß sogenannte zentrenrelevante Ware, wie zum Beispiel Schuhe oder Sportbekleidung, anbieten. Das wären für den geplanten Decathlon am Centro etwa 800 Quadratmeter Fläche. Die Stadt Bottrop bezweifelt, dass das französische Unternehmen ebendiese zentrenrelevante Ware auf diese Fläche begrenzt.

Das OVG Münster sah das aber zunächst anders: Decathlon greife das Segment Sportartikel in Bottrop nicht an. Der drohende Umsatzverlust sei nicht messbar. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Leipzig nun doch die Revision gegen diese Entscheidung zulässt, geht es in die nächste Gerichtsrunde.