Dinslaken. Die CDU reagiert nach dem Mehrheitsbeschluss im Stadtrat zum Sanierungsstopp der Sportanlage Lohberg auf Vorwürfe aus der Politik.
Nach dem Mehrheitsbeschluss im Dinslakener Stadtrat, die Sanierungsarbeiten auf der Sportanlage Lohberg bis auf weiteres nicht fortzusetzen, schlugen die Wellen der Empörung hoch - sowohl bei Sportlern als auch in der Politik. Die Linke warf den Fraktionen der SPD, CDU, UBV und FDP eine „Blutgrätsche“ gegenüber den betroffenen Vereinen vor, auch Die Partei und die AWG äußerten harsche Kritik. Auf die Äußerungen der AWG zu den Vorgängen in der Ratssitzungen reagiert nun die CDU - und verteidigt ihr Vorgehen.
Letzte Stufe der Priorisierung
„Bezüglich der BSA Augustastraße stellt sich die AWG jetzt als einzig vermeintliche Kämpferin für die BSA dar“, schreibt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten, Fabian Schneider. „Fakt ist: Seitens der Verwaltung wurde das Vorhaben auf der Bezirkssportanlage Augustastraße zuerst in Kategorie C bei ,Noch nicht begonnene freiwillige Maßnahmen ohne Förderung‘ eingeordnet. Dies bedeutet, dass das Vorhaben durch die Verwaltung in die letzte Stufe der Priorisierung zugeteilt worden ist.“
In der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Hauptausschusses am 18. April habe die Verwaltung dann wenige Minuten vor Sitzungsbeginn eine Tischvorlage an die Ausschussmitglieder herausgegeben „und wollte die Maßnahme plötzlich und unerwartet in Kategorie B einordnen. Die Begründung dazu fiel schmal aus“, so die CDU.
„Wieso hat die AWG nicht beim Lesen der Vorlagen reagiert und einen Antrag gestellt, die BSA zu priorisieren?“, fragt Schneider für die CDU und folgert: „Die AWG hätte augenscheinlich die BSA Augustastraße in Kategorie C belassen. Erst die Verwaltung hat die Diskussion um die BSA mit einer Tischvorlage ins Rollen gebracht. Warum sich die Verwaltung in diesem Punkt umentschieden hat, wurde der Politik nicht dargestellt. Oder war die Tischvorlage ein Ergebnis eines Hinterzimmergesprächs zwischen AWG und Verwaltung?“
Zudem habe in der Ratssitzung nicht auf der Tagesordnung gestanden, „einen Baustopp oder ähnliches herbeizuführen“. Die Stadt sei derzeit nicht in der Lage, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. „Die CDU-Fraktion hat sich für die Dringlichkeit im Bereich Bildung und Wohnen entschieden, also für die Ausführung von Pflichtaufgaben. Rat und Verwaltung müssen aufgrund der Haushaltssituation lernen, zu priorisieren und dies auch richtig darzustellen.“ Die Genehmigung der Maßnahmen auf der Dringlichkeitsliste obliege dem Landrat: „Ein Ratsbeschluss kann nur ausgeführt werden, wenn der Landrat als Aufsichtsbehörde zustimmt.“
Hätte der Stadtrat die Maßnahme als dringlich eingestuft, „hätte der Landrat entscheiden müssen ob dies überhaupt statthaft und ausführbar ist“, betont die CDU. „Darüber hinaus wollten wir die Projekte im Bereich Soziales, Wohnen und Zechenwerkstatt nicht gefährden. Wenn in Dinslaken ,plötzlich alle Projekte dringend und wichtig sind‘, wird der Landrat unsere Dringlichkeitseinstufung und Priorisierungen nicht mehr ernst nehmen können.“