Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen will für die Wärmeplanung mehr Daten für das Wärmekataster sammeln. Dazu gehören auch Daten von Schornsteinfegern.

Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU drücken bei der kommunalen Wärmeplanung aufs Tempo: Sie wollen möglichst schnell die Voraussetzungen schaffen, dass die Kommunen eine solche – verpflichtende – Wärmeplanung vorantreiben. Bislang haben sich wohl nur wenige Kommunen konkret auf den Weg gemacht – weil es aber auch noch Hürden gibt. Deswegen bringen Grüne und CDU kommende Woche einen Antrag in den Landtag ein, um die Wärmeplanung voranzubringen.

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„Die verbindliche kommunale Wärmeplanung soll allen Endverbraucherinnen und Endverbrauchern Orientierung geben, welche klimaneutralen Lösungen für das eigene Haus in Betracht kommen, welche Wärmepotenziale zur Verfügung stehen und welche Pläne für Wärmenetze künftig in ihrer Kommune realisiert werden sollen. Wir möchten die Kommunen bei dieser komplexen Aufgabe bestmöglich unterstützen“, erklärt Michael Röls-Leitmann, Sprecher für Klimaschutz und Energiepolitik der Grünen-Fraktion, gegenüber der NRZ.

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Dafür soll das landesweite Wärmekataster mit mehr Daten gefüttert werden. Wo ist Potenzial für eine Großwärmepumpe? An welcher Stelle muss das Stromnetz verstärkt werden? Wo gibt es große Abwärmepotenziale von Industriebetrieben? Wo macht Geothermie Sinn und kann das Abwasser von Kläranlagen für den Wärmepumpenbetrieb genutzt werden?

„Künftig werden wir noch mehr Daten zu vorhandenen Wärmepotenzialen den Kommunen über das Wärmekataster zur Verfügung stellen und stärken somit das Fundament für jeden kommunalen Wärmeplan“, so Röls-Leitmann.

Keine rechtliche Grundlage

Für weitere Daten, die erhoben werden sollen, fehlen allerdings rechtliche Grundlagen. Das will Schwarz-Grün ändern.

So sollen Kehrdaten von Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, also gebäudescharfe Infos über Heizungsarten und Brennstoff, für die Wärmeplanung in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. „Die Wärmeplanung schafft Transparenz und gibt Gebäudeeigentümern und Unternehmen Klarheit, wo vor Ort welche Technologieoptionen zur Verfügung stehen. So können wir sicherstellen, dass die Endkunden den wirtschaftlichsten Wärmepreis zahlen – und schaffen Planungssicherheit und Akzeptanz für die Wärmewende vor Ort“, sagt Christian Untrieser, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung beschlossen.

Fördermittel stehen bereit

Schon jetzt stehen Kommunen Fördermittel für eine kommunale Wärmeplanung zur Verfügung. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit November 2022 die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen. Seitdem sind über 700 Anträge gestellt worden, davon sind rund 120 Anträge bewilligt, erklärt das Ministerium auf NRZ-Anfrage. Es sind bislang Mittel in Höhe von rund 80 Millionen Euro beantragt und über 10 Millionen Euro bewilligt worden.