An Rhein und Ruhr. Liegengelassener Hundekot sorgt in NRW weiter für Ärger. Die erste Kommune fordert nun verpflichtende DNA-Proben von allen Hunden der Stadt.
Lange war Sandra mit schwarzen Tütchen und ihrer kleinen Schaufel im Einsatz. Nach vielen vergeblichen Versuchen hat es die Hundebesitzerin jedoch aufgegeben, ihre Gassiroute in Moers-Asberg von den Hinterlassenschaften anderer Vierbeiner zu befreien. Spätestens bei der nächsten Runde zieren mindestens genauso viele Haufen den Weg entlang einer Schrebergartenanlage und eines Sportplatzes: „Manche Herrchen und Frauchen sind leider beratungsresistent, selbst wenn man sie mit ihren Fehlern konfrontiert.“
Vielerorts ist der Ärger über Hundekot auf Gehwegen und in Parks groß. In der Eifel-Gemeinde Weilerswist fühlte sich Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst dazu berufen, eine DNA-Datenbank mit Kotproben aller Hunde der Kommune anzuregen. Diese soll dabei helfen, Verursacher der stinkenden Haufen mitsamt Besitzern ausfindig zu machen. Beim Städte- und Gemeindebund hat die Gemeinde Weilerswist nun offiziell angefragt, ob sich eine Rechtsgrundlage für dieses Vorhaben schaffen ließe – und löst damit gemischte Reaktionen aus.
Hundekot-Datenbank: Idee in Rheinland-Pfalz als „unverhältnismäßig“ abgeschmettert
Die Stadt Duisburg etwa verweist auf die 155 Beutelspender im Stadtgebiet und die Kontrollgänge des Ordnungsamtes. Die Umsetzbarkeit einer in Weilerswist geforderten Haufen-Bank könne die Duisburger Stadtpressestelle nur schwer einschätzen. Schließlich gibt es keine gesetzliche Grundlage, die Hundehalter zum Abgeben einer Probe verpflichten kann.
Genau daran scheiterte im vergangenen Jahr ein ähnlicher Vorstoß aus Rheinland-Pfalz. Das Innenministerium des Nachbarlandes von NRW schätzte die Kosten, die für Städte und Gemeinden durch eine DNA-Datenbank anfallen und somit aus Steuergeldern bezahlt würden, als „unverhältnismäßig“ ein. Diese würden die Kosten für die Beseitigung von Hundehaufen im öffentlichen Raum demnach übersteigen.
Hundekot in NRW: Kleve sieht DNA-Sammlung kritisch, Moers ist nicht abgeneigt
Auch bei der Stadt Kleve bestehen Bedenken. Schließlich müsste ein solches System auch zwischen den Städten austauschbar sein. Ansonsten könnten Gasthunde unverändert ungewollte Andenken in Nachbarstädten zurücklassen. „Der Aufwand für derartige Maßnahmen droht aus Sicht der Stadt Kleve den tatsächlichen Nutzen zu überschreiten, zumal in Kleve zum Stichtag 1. Januar insgesamt 3917 Hunde angemeldet waren“, erklärt Sprecher Niklas Lembeck.
Deutlich mehr Begeisterung löst die Initiative aus der Eifel in Moers aus. Vor einigen Jahren habe die Stadt selbst bereits über eine Datensammlung nachgedacht. „Aber ein örtliches Labor hatte uns mitgeteilt, dass die Technik dafür noch nicht ausgereift sei“, schildert Pressesprecher Klaus Janczyk. Im Weg stehen zwar die Fragen nach Kosten, rechtlicher Grundlage und Datenschutz. Aber: „Wenn es ein stimmiges Konzept der Umsetzung mit sicheren gesetzlichen Rahmenbedingungen gäbe, wären wir sicher nicht abgeneigt.“
Hundekot Strafen NRW: Hohe Bußgelder möglich
Bei den Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern vor Ort sorgt das für Unverständnis. Auch Sandra kennt die Umstände in ihrer Heimatstadt und würde auf andere Maßnahmen setzen: „Mehr Mülleimer, Kotbeutelspender und eingezäunte Freilaufflächen würden das Problem eher lösen – und den Hundehassern, die nach Tieren treten oder Giftköder auslegen, den Wind aus den Segeln nehmen.“
Sparsame Hundebesitzer sollten stets eine Kotbeutel bei sich tragen. Denn die liegengebliebenen Hinterlassenschaften ihres Haustieres können für sie mitunter sehr teuer werden. Wie teuer genau, das regeln die jeweiligen Städte selbst. Wer erstmalig erwischt wird, muss in vielen Städten, so etwa in Duisburg oder Moers, ein Verwarngeld zahlen. Dieses können die Kommunen laut Bußgeldkatalog zwischen 10 und 100 Euro ansetzen, in der Regel liegt die Strafe aber bei 55 Euro. Wer aus der Verwarnung nicht lernt und wiederholt auffällig wird, kann auch mit höheren Geldbußen belegt werden. Die Stadt Krefeld beispielsweise kassiert dann 500 Euro ein. Strafen dürfen übrigens nur ausgesprochen werden, wenn Hundebesitzer durch das Ordnungsamt auf frischer Tat ertappt werden.