Kreis Kleve. Nach der Razzia im Kreis Kleve zieht das Land NRW und die Kommunen Konsequenzen. Für die Arbeitnehmer bestand zum Teil Lebensgefahr.

Alle sechs am Wochenende kontrollierten Sammelunterkünfte für Leiharbeiter in Geldern und Emmerich im Kreis Kleve werden geschlossen. Das gibt das nordrhein-westfälische Bau- und Kommunalministerium am Freitag bekannt. Die schlechten Zustände brächten die Bewohnerinnen und Bewohner zum Teil sogar in Lebensgefahr.

Gründe sind vor allem die bauordnungswidrige Nutzung der Wohngebäude zu Beherbergungszwecken und die schlechten Zustände.

Ministerin Scharrenbach: „Menschenunwürdige Unterkünfte“

„Ausbeuterische Wohn- und Arbeitsverhältnisse haben in Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Nach der durchgeführten Kontrollaktion greifen wir jetzt gemeinsam mit den Kommunen durch und schließen alle sechs kontrollierten Sammelunterkünfte“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, laut Mitteilung. „Wir nutzen die Bauordnung und das Wohnraumstärkungsgesetz, um Recht und Gesetz durchzusetzen, menschenunwürdige Unterkünfte aufzulösen und Menschen zu schützen“, erklärt sie weiter.

Eine Unterkunft in Emmerich musste sofort geräumt werden, in einer anderen wurde das Dachgeschoss sofort evakuiert. Die 21 Bewohnerinnen und Bewohner seien zunächst in Notunterkünfte gebracht worden und müssten laut Ministerium nun von dem verantwortlichen Leiharbeitsunternehmen angemessen untergebracht werden. Andernfalls übernehme der Staat die Unterbringung und stelle die Kosten dem Leiharbeitsunternehmen in Rechnung.

400 Euro Miete pro Bett

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Außerdem werde laut Mitteilung geprüft, ob die hohen Mieten, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Matratze zahlen, strafrechtlich verfolgt werden können. Denn Mieten von 400 Euro pro Bett und Gesamtmieten von bis zu 8.400 Euro für ein Einfamilienhaus in miserablem Zustand überstiegen das ortsübliche Maß um ein Vielfaches.

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Im Rahmen der Kontrollaktion seien auch Unterschlagungen von Lohnzahlungen aufgedeckt worden, heißt es weiter. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses werde regelmäßig trotz geleisteter Arbeit für den letzten Beschäftigungsmonat kein Lohn gezahlt.

Schwangere Frau widerrechtlich gekündigt

Zudem sei im Fall von Arbeitsmigrantinnen, die während des Aufenthaltes schwanger wurden, das Arbeitsverhältnis einseitig durch die Leiharbeitsunternehmen entgegen niederländischen Rechts beendet und die werdende Mutter ins Heimatland gebracht worden.

Auf der niederländischen Seite geht der staatliche Arbeitsschutz den Verstößen gegen Mindestlohn, zu hohe Einbehaltungen von Lohn für die Miete und den abgenötigten Arbeitszeitverletzungen ebenfalls nach. Hier stehen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro im Raum.

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Der Arbeitsschutz bestätigte auf Anfrage der NRZ, dass es während der Kontrollaktion am Wochenende Gespräche mit den Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern gegeben habe. „Wir ermitteln nun weiter, inwieweit es gegen das Mindestlohngesetz und ob gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde. So eine Untersuchung dauert einige Monate“, teilte uns ein Sprecher mit.