Düsseldorf/Kreis Wesel. Das NRW-Umweltministerium plant eine Wolfsverordnung nach niedersächsischem Vorbild: Diese soll mögliche Abschüsse und die Vergrämung regeln.

Nachdem in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 nachweislich fast 50 Nutztiere von Wölfen gerissen worden sind, plant die NRW-Landesregierung nun eine Wolfsverordnung nach niedersächsischem Vorbild, die in Ausnahmefällen auch den Abschuss des Wolfes erlaubt. In dem nun vorliegenden Entwurf wird zudem unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, Wölfe mit Gummigeschossen zu verscheuchen („Vergrämung“).

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Wenn ein „Wolf einen Menschen verletzt, ihn unprovoziert verfolgt oder sich ihm gegenüber in sonstiger Weise unprovoziert aggressiv gezeigt hat und sich nicht verscheuchen oder vergrämen lässt“, liegt laut aktuellem Verordnungsentwurf „im Interesse der Gesundheit des Menschen“ eine Möglichkeit zum Abschuss („Entnahme“) des Wolfes vor.

Auch Welpen könnten abgeschossen werden

Auch Welpen könnten getötet werden. Das kann der Fall sein, wenn beide Elterntiere oder ein einzig verbliebendes Elterntier entnommen worden sind und sich die Welpen nicht allein oder mithilfe anderer Rudelmitglieder versorgen können. „Bei Welpen im Alter von bis zu drei Monaten ist die Unterbringung in einem Gehege zu prüfen“, heißt es in dem Verordnungsentwurf aus dem Haus von Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU).

In Paragraf 5 ist zudem davon die Rede, dass ein Wolf auch dann entnommen werden kann, wenn damit „ernste wirtschaftliche Schäden“ vermieden werden können. Ein wirtschaftlicher Schaden muss laut Gesetzesdefinition allerdings „von einigem Gewicht“ sein.

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Nähert sich ein Wolf einem Menschen oder einem bewohnten Gebäude dichter als 30 Meter und lässt er sich nicht durch Lärm oder das Werfen stumpfer Gegenstände verscheuchen, dürfte er laut Verordnung vergrämt werden. Dazu dürfen Gummigeschosse genutzt werden.

Zudem sollen Wölfe auch, wenn möglich, mit Sendern ausgestattet werden.

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Schutz für Halter von Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden gefordert

Der Entwurf der Wolfsverordnung entspricht damit in großen Teilen dem Antrag der CDU- und FDP-Landtagsfraktionen. Neben einer rechtssicheren Wolfsverordnung für NRW fordern sie weiterhin eine Erstattung von entstandenen Schäden und präventive Schutzmaßnahmen. Ausdrücklich sind nicht nur Schafs- und Ziegenhalter damit gemeint, sondern auch Halter von Rindern und Pferden.

Für René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD, sei der Antrag „drei Seiten heiße Luft“. Als „unschick“ titulierte er den Umstand, dass der Antrag der regierenden schwarz-gelben Koalition zeitgleich mit dem Entwurf der Wolfsverordnung des von der CDU geführten Umweltministeriums eingebracht worden ist. Aus seiner Sicht sei es das Ziel, den Antrag der SPD zum Wolfsmanagement abzulehnen und zu ersetzen. So ist es dann auch gekommen: Der SPD-Antrag ist mit Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt worden, die Grünen enthielten sich.

Sechs Abschüsse in Niedersachsen

Vor allem aber fragte Schneider, seit wann eine Landesverordnung Bundes- und EU-Recht brechen könne. Umweltministerin Heinen-Esser entgegnete, dass der Verordnungsentwurf EU-rechtskonform sei. Das niedersächsische Modell sei auf NRW übertragbar. In Niedersachsen seien bislang sechs Wölfe entnommen worden, erläuterte Bianca Winkelmann (CDU) im Umweltausschuss.

Kritik übte Schneider auch an dem Förderzuschnitt für Ponyhalter: Statt des kompletten Wolfsgebietes werden nur Halter in einem kleinen Streifgebiet berücksichtigt. Heinen-Esser verwies auf die Expertise der Wolfsexperten und auf haushalterische Grenzen.

FDP: Zustand am Niederrhein ist nicht haltbar

Sowohl Bianca Winkelmann (CDU) als auch Markus Diekhoff (FDP) konnten dem SPD-Antrag gute Argumente abgewinnen, „er geht in die richtige Richtung“. Möglich sei, nachdem die Grünen den Vorschlag einbrachten, dass es zum Wolfsmanagement einen gemeinsamen, interfraktionellen Antrag geben könnte, der kommende Woche im Landtag zur Diskussion gestellt werden könnte. Ein solcher Antrag, so Diekhoff, könnte die Botschaft tragen: „Wir können mit dem Wolf leben, aber eine Entnahme auffälliger Wölfe soll möglich sein“. Denn am Niederrhein habe man einen Zustand, der nicht haltbar ist. „Den kann man nicht heilen, auch nicht mit drei Euro siebzig mehr“, so Diekhoff. Am Niederrhein gebe es kein Wolfsproblem, sondern einen Problemwolf.

In NRW gibt es vier Wolfsgebiete: Das Wolfsgebiet in Schermbeck im Kreis Wesel sowie eins in der Senne, der Eifel und im Oberbergischen Land.