Düsseldorf. Rad- und Gehwege sollen ausgebaut und sicherer werden, Lastwagen mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Lobbyisten genügt das Gesetz nicht.

In NRW wird das Fahrrad ab dem 1. Januar 2022 anderen Verkehrsmitteln gleichgestellt. Mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedete der Landtag am Donnerstag das erste Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz in NRW. SPD und Grüne stimmten dagegen, die AfD enthielt sich.

Die Grünen konnten hingegen mit ihrem eigenen Gesetzesentwurf nicht punkten. Das neue Gesetz ist eine Folge aus der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“, bei der die Initiatoren mehr als 200.000 Unterschriften sammelten. Die Initiative wie auch Fahrrad- und Fußgängerverbände kritisieren das Gesetz allerdings als mutlos.

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So fehlt der Gruppe „Aufbruch Fahrrad“, die die Volksinitiative für das Fahrradgesetz ins Leben gerufen hat, eine verbindliche zeitliche Vorgabe. Anders als die schwarz-gelbe Landesregierung will sie den Ausbau des Radanteils am Verkehrsaufkommen in NRW auf 25 Prozent im Jahr 2025 erreicht haben.

Das Gesetz allerdings nennt keine Jahreszahl. Stattdessen soll es nach fünf Jahren in 2027 evaluiert werden; danach alle zehn Jahre. „Wir werden dran bleiben“, sagt Harald Schuster von „Aufbruch Fahrrad“ zur NRZ. So will die Initiative auch die Radentscheide in den Kommunen weiter unterstützen und dafür sorgen, dass die Radpolitik ein Thema im Landtagswahlkampf wird.

Zustand der Radwege soll erfasst werden

„Wir wollen, dass das Fahrrad zur echten Alternative für Pendler wird“, sagte die neue NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes (CDU) am Donnerstag in ihrer ersten Rede im Landtag. „Wir machen aus dem bisherigen Flickenteppich ein zusammenhängendes Netz“, erklärte sie. So soll es ein durchgehendes Radwegenetz über kommunale Grenzen hinweg geben, der Ausbau von Radwegen wird beschleunigt. Gleichzeitig soll der Zustand der Radwege erfasst werden. Landeseigene Busse und Nutzfahrzeuge mit mehr als drei Tonnen sollen mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden, um Unfälle mit Radfahrern zu vermeiden. Überhaupt nennt das Gesetz das Ziel einer „Vision Zero“: Niemand soll im Straßenverkehr getötet werden.

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Zudem soll der Bau von barrierefreien Gehwegen gestärkt werden. Ampeln sollen nach dem Zeitbedarf von Fußgängern geschaltet werden und sich nicht „nach dem optimalen Verkehrsfluss für den Kraftverkehr“ richten.

Die Kosten des Gesetzes werden für die nächsten fünf Jahre auf rund 22 Millionen Euro geschätzt.