Ostwestfalen/Lippe. Ausgerechnet aus dem Kreis Paderborn, einem Zentrum der Geflügelwirtschaft in NRW, gibt es einen Nachweis. Ein großer Hennenbestand wurde gekeult.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat einen weiteren Fall von Vogelgrippe im Kreis Paderborn bestätigt, berichtete die Kreisverwaltung an diesem Wochenende (10./11. April 2021). Die rund 155.000 Junghennen im betroffenen Betrieb in Dellbrück-Westenholz waren bereits am Freitag gekeult, also vorsorglich getötet worden.

Seit dem 1. März sind damit in nunmehr elf Geflügel-Betrieben in Nordrhein-Westfalen Ausbrüche von Vogelgrippe amtlich bestätigt worden. Alle befinden sich in Westfalen und Lippe, allein vier davon im Kreis Paderborn, der als ein Zentrum der Geflügelhaltung in NRW gilt. Dort gibt es auch besonders große Betriebe.

Immer wieder Funde von infizierten Wildvögeln

Für Westfalen und Lippe haben die Behörden eine Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet; sowie Sperr- und Beobachtungszonen eingerichtet. Übertragen wird das hochaggressive H5N8-Virus in der Regel über Wildvögel. Ein Sprecher des Landesumweltamtes betonte, dass Geflügelhalter unbedingt jeden Kontakt ihrer Tiere mit Wildvögeln vermeiden müssten.

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„H5N8 ist weiter virulent“, so der Lanuv-Sprecher. Den Umweltbehörden würden immer wieder Fälle von infizierten Wildvögel gemeldet. Geflügelhalter sollen zudem sorgsam darauf achten, ob ihre Tiere weniger Eier legen oder es eine höhere Sterblichkeit im Bestand gibt. Für Menschen besteht laut Experten ohne unmittelbaren und intensivem Tierkontakt keine Gefahr.

Erste Zahlungen aus der Tierseuchenkasse NRW

Laut vorläufigen Zahlen mussten in NRW wegen der Vogelgrippe bisher mehr als 300.000 Junghennen, rund 29.000 Masthähne, 19.000 Puten und 23.000 Enten vorsorglich getötet werden - wohlgemerkt: bisher. Aus der Tierseuchenkasse NRW sind bislang 665.000 Euro für die Keulung der Tiere in den ersten acht Betrieben geflossen. Die Tötung erfolgt durch Gas.

Hinzu kommen aber noch Entschädigungszahlungen sowie Erstattungen für Reinigung, Desinfektion und Reinigung. „Die Verfahren laufen“, sagte Bernhard Rüb von der Landwirtschaftskammer NRW. Der Entschädigungshöchstwert liegt bei Geflügel bei 50 Euro pro Tier - bei Hähnchen und Hühnern freilich wird es sich letztendlich wohl nur um einen Bruchteil davon handeln.

Beim Ausbruch 2016/2017 waren 13 Betriebe betroffen

Zuletzt war die Vogelgrippe im Winter 2016/2017 in Nutzgeflügel-Haltungen in NRW ausgebrochen, 13 Betriebe waren betroffen gewesen. Die Tierseuchenkasse hatte damals brutto insgesamt 5,5 Millionen an Entschädigungen und Beihilfen gezahlt. Die Keulung war damals noch anders organisiert. „Die Zahlen lassen sich deshalb nicht vergleichen“, so Kammersprecher Rüb.