Im Rheinland. Gutachter bescheinigt Areal eine “herausragende Bedeutung“ für Feldlerche & Co. Umweltschützer erwägen Klage gegen neuen Betriebsplan.

Umweltschützer vom BUND erwägen eine Klage gegen den neuen Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach im Rheinischen Revier. "Wir wollen verhindern, dass es zur Abgrabung in der Manheimer Bucht kommt", sagte Dirk Jansen, Geschäftsleiter des BUND in Nordrhein-Westfalen, an diesem Dienstag (2. März 2021) der Redaktion.

Die Umweltschützer sind in heller Sorge um ein wichtiges Brutgebiet für seltene Vögel. Auf rund 50 Brutvogelarten ist ein Gutachter den Angaben zufolge in der Manheimer Bucht gestoßen, darunter Rote-Liste-Arten wie Feldlerche und Grauammer. "Der Gutachter bescheinigt dem Gebiet eine herausragende Bedeutung", erklärte Jansen. Der Energiekonzern RWE wolle dieses Gebiet abbaggern, um 250 Millionen Tonnen Abraum als Füllstoff ins Tagebauloch zu kippen.

Land NRW soll Enteignung der BUND-Wiese zurücknehmen

Der im Dezember von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigte Hauptbetriebsplan (gültig für die Jahre 2021 bis 2024) sehe einen Tagebaufortschritt in Richtung Südosten auf weiteren 263 Hektar Flächen vor, schon bis weit in eben jene Manheimer Bucht hinein. Die Umweltschützer vom BUND sehen das als Vorgriff auf die noch anstehende NRW-Leitentscheidung zur Braunkohle - und als Versuch, bereits Fakten zu schaffen. Eine Abgrabung der Manheimer Bucht verhindere die dringend notwendige Biotop-Vernetzung des Hambacher Waldes mit den übrigen Wäldern und Schutzgebieten dort.

Die Gebiet des neuen Betriebsplanes stoppt just vor der dem BUND gehörenden, 500 Quadratmeter großen Wiese bei Manheim. Das Land NRW hat eine Grundabtretung verfügt, der BUND wehrt sich juristisch gegen die Enteignung. Der Umweltverband hat das Land jetzt auch offiziell aufgefordert, diese zurückzunehmen. Da Tagebaubetreiber RWE die Kohleförderung noch vor der Grundstücksgrenze einstelle, sei der vorgegebene Enteignungsgrund entfallen, so die Umweltschützer.