An Rhein und Ruhr. Warum steigen die Zahlen, wer darf was? Am Niederrhein und im Ruhrgebiet wird die Corona-Lage unübersichtlich. Wichtige Fragen und Antworten.
Duisburg, Essen, Düsseldorf, Herne, der Kreis Recklinghausen: Immer mehr Städte an Rhein und Ruhr weisen mehr als 50 Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf und werden damit zum Risikogebiet. Die unterschiedlichen Regeln sorgen für eine unübersichtliche Situation. Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was sind die Gründe für die steigenden Zahlen?
Das Infektionsgeschehen ist diffus. Es gibt Städte, in denen die Zahl der Erkrankten nach besonderen Ereignissen nach oben geschnellt sind – so etwa in Hamm. Hier haben sich Anfang September 170 Personen auf einer großen Hochzeitsfeier angesteckt. Ähnliche Vorfälle gab es in Bielefeld und in Emsdetten im Kreis Steinfurt. Auch in Dinslaken haben sich mindestens 13 Personen mit dem Coronavirus angesteckt, nachdem sie an einer Hochzeitsfeier in Venlo teilgenommen haben. Da auch Kinder betroffen waren, sind zwei Kitas unter Quarantäne gestellt worden.
In Dinslaken sind die Kontrollen in Gastrobetrieben zuletzt verstärkt worden. Innerhalb der letzten zwei Wochen seien „sicherlich 10 bis 15 Mängel/Verstöße insbesondere im Bereich Gastronomie/Einzelhandel gefunden worden“, erläutert Stadtsprecher Marcel Sturm. Hauptsächlich habe es Mängel bei den Listen zur Kontaktnachverfolgung gegeben. So seien beispielsweise Uhrzeiten nicht vollständig eingetragen worden.
Die Städte Duisburg, Düsseldorf oder Krefeld verweisen darauf, dass es eher kleinere Ereignisse oder Ansteckungen innerhalb von Familien waren, die die Infektionszahlen erhöht haben. Das NRW-Gesundheitsministerium erklärt, dass es überall zu Ansteckungen kommen kann, „bei Familienfeiern, Treffen mit Freunden, am Arbeitsplatz, in Gemeinschaftsunterkünften, Altenheimen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und auch durch Reiserückkehrer“, so ein Sprecher auf Anfrage der NRZ.
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In Oberhausen wurde laut Mitteilung von Montag in einer Alteneinrichtung eine Bewohnerin positiv getestet, in Hamm sind nach Reihentestungen ebenfalls Infektionen von Bewohnern und Mitarbeitern bekannt geworden. Auch in den Schulen tauchen auch immer wieder Positivmeldungen auf – unter anderem in Oberhausen, in Moers, Dinslaken.
Die erhöhten Infektionszahlen führen zu strengeren Regeln – aber nicht überall. Duisburg führt eine Sperrstunde ein, in Kölner Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten muss ich einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Was gilt?
Grundsätzlich gilt die aktuelle Corona-Schutzverordnung. Darüber hinaus ist seit Montag ein Erlass in Kraft getreten. Dieser schreibt weitere einheitliche Schutzmaßnahmen vor, sobald eine 7-Tages-Inzidenz von 35 oder gar 50 bezogen auf einen Kreis bzw. eine kreisfreie Stadt vorliegt.
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So dürfen in NRW bei Familienfeiern oder Hochzeiten außerhalb der eigenen vier Wände grundsätzlich nur noch 50 Gäste anwesend sein. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert 50, reduziert sich die Zahl auf 25 Gäste. Letzteres betrifft zum Beispiel Duisburg, Düsseldorf und den Kreis Recklinghausen, weil die Inzidenz hier über 50 liegt. Außerdem müssen Feiern dann bei den Ordnungsämtern angemeldet werden. In Duisburg lagen Stand Montag 240 Anmeldungen vor.
Ab der 50er-Marke sollen die Kommunen auch Sperrstunden verhängen. In Duisburg müssen die Gastro-Betriebe demnach um 1 Uhr schließen. Dagegen formiert sich Widerstand in Düsseldorf: Beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt solle ein Eilantrag gegen die neue Regel eingereicht werden, kündigte der Geschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Nordrhein, Thomas Kolaric, am Dienstag an.
Durch den Erlass des Gesundheitsministeriums werden ab der 35er-Marke Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1000 Personen verboten. Steigt der Wert über 50, sind nur 500 Personen im Außenbereich und 250 Personen in geschlossenen Räumen erlaubt. Ausnahmen sind Demos – solange sie unter Corona-Bedingungen stattfinden.
Bei einem Konzert oder Fußballspiel gilt ab einem Wert von 35 in der Stadt Maskenpflicht auch am Sitz- oder Stehplatz.
Bislang dürfen sich in der Öffentlichkeit bis zu zehn Personen aus verschiedenen Haushalten treffen. In 50er-Regionen wird diese Zahl durch den Erlass auf fünf Personen begrenzt.
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Feiern in privaten Räumen sind weiterhin möglich. Darf ich hier tun und lassen, was ich möchte?
„Für Feiern im Privatbereich gilt der hohe Grundrechtsschutz der Privatsphäre. Hier hat sich Nordrhein-Westfalen von Beginn an dafür entschieden, in diesen Bereich nicht durch Verbote und vor allem die dann erforderlichen behördlichen Kontrollen „hineinzuregieren“, sondern auf die gelebte Eigenverantwortung der Menschen zu vertrauen“, erläutert ein Sprecher de Gesundheitsministeriums. „Hier gilt der Appell: Handeln Sie umsichtig und setzen Sie sich oder Ihre Gäste (zum Beispiel durch überfüllte und nicht durchlüftete Räume) keinem unnötigen Infektionsrisiko aus.“
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Warum sind in Kreisstädten die Inzidenzzahlen des Kreises ausschlaggebend und nicht die der einzelnen Städte?
Das Gesundheitsministerium argumentiert damit, dass es für mehr Klarheit sorgen würde. „Denn wenn man sich in der einen Kreisgemeinde mit zehn, in der Nachbargemeinde aber nur mit fünf Menschen treffen dürfte und sich das dann noch in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen täglich ändern könnte, wäre das für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr durchschaubar“, meint ein Sprecher. Und weiter: „Bei anderen Regelungen wie dem Veranstaltungsverbot über 1000 Personen ist die kreis-/stadtweite Geltung schon wegen des größeren Einzugsbereichs solcher Veranstaltungen geboten.“ Die örtliche Ordnungs- und Gesundheitsbehörde innerhalb eines Kreises könne aber selbst weitere Schutzmaßnahmen anordnen.
Immer mehr Städte werden zum Risikogebiet. Sollte der Inzidenzwert von 50 angehoben werden?
Bund und Länder haben sich auf diesen Wert verständigt, weil er als obere Grenze eingeschätzt wird, von der an die Kapazitäten von Gesundheitsbehörden zur Kontaktnachverfolgung problematisch werden könnte.