Düsseldorf. Die Stadt Düsseldorf hat als Maßnahme gegen die steigenden Corona-Zahlen eine Sperrstunde beschlossen. So begründet die Stadt den Entschluss.
Aus der Gastrobranche kommt Widerstand gegen die wegen der Corona-Pandemie angekündigte Sperrstunde in Düsseldorf: Beim Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt solle ein Eilantrag gegen die neue Regel eingereicht werden, kündigte der Geschäftsführer des Branchenverbandes Dehoga Nordrhein, Thomas Kolaric, am Dienstag an. „Wir wollen wissen, ob die Sperrstunde aus Sicht eines Richters eine geeignete Maßnahme ist.“
Der Eilantrag soll nach Angaben von Dehoga am Donnerstag von einem Wirt eingereicht werden, der mehrere Bars in Düsseldorf betreibt. Die aktuelle Debatte in Berlin um eine Sperrstunde bereits ab einem Wert von 35 habe darauf zunächst keinen Einfluss.
Aus einer Untersuchung des Robert Koch-Institutes von 55 000 Corona-Fällen zwischen Februar bis Juli gehe hervor, dass 1,6 Prozent auf die Gastronomie zurückzuführen seien. „Das halten wir für einen sehr niedrigen Wert“, so Kolaric.
Düsseldorf hat nach Corona-Anstieg Sperrstunde eingeführt
Nachdem in Düsseldorf am Montag mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen verzeichnet wurden, hatte die Landeshauptstadt eine Sperrstunde zwischen 1 Uhr und 6 Uhr als Maßnahme gegen die Verbreitung des Virus beschlossen.
In der am Dienstagabend veröffentlichten Verfügung heißt es: „Mit fortschreitender Stunde nimmt erfahrungsgemäß auch die Alkoholisierung und damit einhergehend die Enthemmung der Besucher von Gastronomiebetrieben und Vergnügungsstätten zu.“ Dies führe zu einer „stetigen Verschlechterung der Einhaltung von Hygiene- und Infektionsschutzregeln“, weshalb eine „zeitliche Begrenzung der Möglichkeit zum Ausgehen notwendig ist.“
Auch landesweit sollen solche Sperrstunden kommen: In einem neuen Erlass der Landesregierung werden die Kommunen angewiesen, ab dem Neuinfektionswert 50 „Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen“ zu reduzieren und zeitlich entsprechende Verkaufsverbote für alkoholische Getränke zu verfügen.
Sperrstunden in anderen Städten: Juristische Schritte möglich
Sollten auch in anderen Städten Sperrstunden kommen, behalte man sich dort juristische Mittel vor. In mehreren Städten und Kreisen in NRW liegt die Inzidenz derzeit über 50. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. (dpa)