An Rhein und Ruhr. Das angekündigte Autokino-Aus der Lichtburg Dinslaken hatte bei Betreibern für Verwunderung gesorgt. Knackpunkt war das Verbot offener Fenster.
Egal ob Gottesdienste, Festivals oder einfach nur ein gemütlicher Filmabend: Autokinos erfreuen sich in NRW seit dem Ausbruch des Coronavirus großer Beliebtheit. Immer mehr Betreiber stellen ein eigenes Programm auf die Beine. Das angekündigte Aus des Autokinos in Dinslaken hatte jedoch in der vergangenen Woche eine Debatte um die Auslegung der Corona-Schutzverordnung ausgelöst. Nun hat das Land reagiert und mit der Anpassung seiner Richtlinien für Klarheit gesorgt.
Was war passiert? Am 20. April hatten die Betreiberinnen der Dinslakener Lichtburg angekündigt, ihr Kinoprogramm noch vor dem geplanten Start am 30. April vorzeitig einzustellen. Schuld daran sei die Corona-Verordnung. Diese schrieb unter anderem vor, dass Fenster während der Vorstellung geschlossen bleiben müssen. Die Mitarbeiter könnten aber nicht rund um die Uhr zwischen den Autoreihen umherlaufen, kritisierte Betreiberin Heike Griesser. Aus Sorge, bei Fehlverhalten der Kunden ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro zahlen zu müssen, begrub die Lichtburg ihre Pläne.
Autokino: Betreiber in Dinslaken starten nun doch
Das Problem: Zwar schrieb die Corona-Verordnung vor, dass der Veranstalter nur dann zur Kasse gebeten wird, wenn er „vorsätzlich oder fahrlässig… ein Autokino betreibt, ohne die aufgeführten Schutzmaßnahmen sicherzustellen“. Unklar blieb jedoch, ab wann sich die Betreiber dem Vorwurf der Fahrlässigkeit aussetzen. Wenn die Mitarbeiter nicht ununterbrochen kontrollieren und jedes Fensteröffnen bereits im Vorfeld unterbinden? Oder genügt es, auf die Corona-Regeln hinzuweisen und erst einzuschreiten, wenn ein Regelbruch bereits begangen wurde?
Die Argumentation der Dinslakener Betreiberinnen stieß bei anderen Veranstaltern in NRW auf Verwunderung. Filmforum-Chef Michael Beckmann sprach von einer „grundfalschen Interpretation der Verordnung“. Die Autokinos müssten nur dann ein Bußgeld zahlen, wenn sie Besucher bei Regelverstößen „gewähren lassen“. Auch die Betreiberinnen selbst verkündeten nur vier Tage nach dem vermeintlichen Aus des Dinslakener Autokinos, dass sie – nach Absprache mit einem Anwalt und der Aufnahme der Corona-Regeln in die AGB’s – nun doch starten wollen.
Land NRW streicht Verbot offener Fenster aus Verordnung
Nach Auffassung von Dirk Schmidt-Enzmann, Veranstalter des Autokinos in Willich, war das Verbot offener Fensterscheiben aber ohnehin nicht besonders praktikabel. Schließlich gebe es auch Kino-Vorführungen in der prallen Mittagssonne. „Ich habe mich deshalb an die Stadt Willich gewandt“, so Schmidt-Enzmann. Nach Rücksprache mit Bürgermeister Josef Heyes und diversen Landtagsabgeordneten der überraschende Durchbruch nach nur 48 Stunden: Die Fenster-Regelung wurde aus der Corona-Verordnung gestrichen. „Ich hätte nie damit gerechnet, dass es so schnell geht.“
In der ab dem 27. April gültigen Fassung der Schutzverordnung heißt es: „Autokinos dürfen betrieben werden, wenn sichergestellt ist, dass die Besucher bei geschlossenen Verdecken mit dem gesamten Körper in ihren Autos verbleiben [und] der Abstand zwischen den Fahrzeugen mindestens 1,5 m beträgt (…).“ Eine „klare Grundlage für alle Beteiligten“, meint Schmidt Enzmann. Wenngleich er den Abstand zwischen den Fahrzeugen lieber auf zwei Meter festgelegt hätte. So würde der Mindestabstand auch dann gewahrt, falls ein Gast aus seinem Auto aussteigt.