Kleve/Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft kann kein strafbares Verhalten von JVA-Bediensteten und Polizisten erkennen. Zu Unrecht Inhaftierter verstarb bei Brand.
Keine weiteren Ermittlungen gegen Justiz oder Polizei: Die Staatsanwaltschaft Kleve hat ihre Akte im Fall Amad A. geschlossen. Der rechtswidrig festgenommene und inhaftierte Flüchtlinge aus Syrien war von knapp 14 Monaten bei einem Feuer in Klever Justizvollzugsanstalt (JVA) gestorben. „Umfangreiche Ermittlungen in alle Richtungen haben nicht zu einem strafbaren Verhalten geführt“, teilte die Staatsanwaltschaft an diesem Dienstag (5. November 2019) mit.
Der Fall hatte auch politisch hohe Wellen geschlagen. „Von Justizversagen“ ist die Rede, und die Arbeit der Polizei wurde scharf kritisiert. In Düsseldorf beschäftigt sich ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit dem Tod des lediglich wegen einer Verwechslung inhaftierten Amad A.. Der Ausschuss dauert an, die nächste Sitzung ist laut Plan für den 26. November angesetzt.
Kein Nachweis, dass A. JVA-Bedienstete über Sprechanlage um Hilfe bat
Auch interessant
In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft von diesem Dienstag ist „von einem tragischen Tod“ die Rede. Die Ermittler haben nicht erkennen können, dass die Justizbediensteten vor Ort sich am 17. September 2018 falsch verhalten hätten, jedenfalls nicht in strafrechtlich relevanter Weise. Vor allem habe man nicht erhärten können, dass der Häftling die diensthabenden Beamten auf seiner Abteilung tatsächlich per Gegensprechanlage auf das Feuer hingewiesen habe.
Den Brand habe der 26-Jährige Syrer selbst gelegt, in dem Textilien auf der unteren Liege des Etagenbettes seiner Zelle zusammengelegt und angezündet habe. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war nicht absehbar, dass der junge Mann seinen Haftraum in Brand setzt. „Es ist ist davon auszugehen, dass sein handeln für Dritte nicht vorhersehbar war und auch nicht verhindert werden konnte“, heißt es in der Mitteilung. Ein Sachverständiger habe festgestellt, dass bei A. zum relevanten Zeitpunkt keine psychische Erkrankung vorgelegen habe, „die sich auf Freiverantwortlichkeit seines Handels ausgewirkt haben könnte“.
Polizisten konnten Irrtum bei Festnahme nicht erkennen
A. war bei seiner Festnahme fälschlicherweise für einen wegen Diebstahls per Haftbefehl gesuchten Mann aus Mali gehalten worden. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Kleve haben sich die beteiligten Polizisten nicht der Freiheitsberaubung schuldig gemacht. Dafür sei Vorsatz nötig, den habe man nicht feststellen können. Den Beamten hätten nicht erkennen können, dass ihnen eine fehlerhafte Ausschreibung zu Festnahme vorgelegen habe.
Entstanden sei die fehlerhafte Ausschreibung, weil eine Mitarbeiterin der Kreispolizei Siegen-Wittgenstein bei einer Abfrage irrtümlich Daten von Amad A. und des in Hamburg gesuchten Amedy G. zusammenführte – eines Kriminellen aus dem afrikanischen Staat Mali, der mit Aliaspersonalien unterwegs war, die teilweise mit den Personalien von A. übereinstimmten. Weil die Staatsanwaltschaft bei der Polizei-Bediensteten aus Siegen-Wittgenstein keine Absicht erkennen kann, sieht sie auch hier kein strafbares Verhalten. (dum)