An Rhein und Ruhr. Das Land NRW stellt 2019 eine Million Euro für die „Förderrichtlinien Wolf“ bereit. Doch die Mittel reichen für einige Schäfer längst nicht aus.
Die Rückkehr des Wolfes lässt sich das Land NRW einiges kosten. In 2019 stehen Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro für den Wolf bereit, erklärt das NRW-Umweltministerium auf Nachfrage der Redaktion. Das Geld sei für die „Förderrichtlinien Wolf“ gedacht, die Nutztierhalter in den ausgewiesenen Wolfsgebieten beantragen können.
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In den Jahren 2018 und 2019 habe das Land bereits Maßnahmen in Höhe von rund 520.000 Euro bewilligt. Davon seien allein 509.000 Euro in den vorbeugenden Herdenschutz geflossen, 11.000 Euro in die Entschädigungen für die durch den Wolf verursachten Schäden.
Land übernimmt durch Wolf verursachte Kosten zu hundert Prozent
Das Land übernehme sowohl den Herdenschutz als auch die Entschädigungen zu hundert Prozent, Arbeitskosten seien dagegen nicht förderfähig. Allerdings gebe es derzeit Bestrebungen für eine bundesweite Regelung, die dann für alle Bundesländer gleichermaßen gelten könnte.
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Da die Wölfe vor alllem Schafe reißen, spricht das NRW-Umweltministerium beispielhaft von „Erstattungen pro Schaf in Höhe von 20 bis 150 Euro.“ Weitere Kosten wie die Tierarztkosten, Tierkörperbeseitigung oder Schäden an Zäunen ergäben sich dagegen individuell aus den eingereichten Rechnungen.
Ein Herdenschutzhund kostet bis zu 5.000 Euro
Damit es erst gar nicht so weit kommt, rüsten viele Berufs- und Hobbyschäfer in Wolfsgebieten vorsorglich auf. Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nennt Materialkosten von circa 7,40 Euro pro Festmeter für einen stationären Zaun und circa 3 bis 4 Euro pro Festmeter für einen mobilen Zaun.
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Doch viele Schäfer setzen mittlerweile neben dem Herdenschutzzaun auch auf Herdenschutzhunde, die nach Aussage eines Sprechers des NRW-Umweltministeriums schnell 4.000 bis 5.000 Euro kosten könnten. Ein normaler Berufsschäfer mit einer durchschnittlichen Herdengröße von 200 Schafen benötige von solchen Tieren gleich vier, so dass er allein für deren Anschaffung 20.000 Euro bezahlen würde.
Für viele Schäfer stellt die EU-Regelung ein Problem dar
Ein Problem, wie das NRW-Umweltministerium weiß. Denn: „Die Leistungen nach den Förderrichtlinien unterliegen der De-minimis-Regelung der EU.“ Die Regelung halte fest, dass jeder Antragsteller in drei Jahren insgesamt nur 20.000 Euro Fördermittel zugesprochen bekommt. Mit vier Herdenschutzhunden sei die Summe also bereits voll ausgeschöpft – für Futter oder Tierarztkosten müsse der Schäfer selbst aufkommen.
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Die Auswirkungen der De-minimis-Regelung bekommt auch Maik Dünow zu spüren. Der Weseler Berufsschäfer besitzt rund 1000 Muttertiere und Lämmer in fünf Herden, 40 von ihnen tötete oder verletzte Wölfin Gloria im vergangenen Jahr bei zwei Angriffen. Entschädigungen habe er aber nie erhalten, sagt Dünow selbst. Denn von den festgesetzten 20.000 Euro in drei Jahren gingen auch noch andere Zahlungen wie für Umweltmaßnahmen ab, so dass am Ende kaum noch etwas übrig bleibe. „Die Förderrichtlinien passen einfach nicht zu Berufsschäfern“, betont Dünow.
Schäfer Maik Dünow aus Hünxe fühlt sich allein gelassen
Das zeige sich auch an den 20 Herdenschutzhunden, die Dünows Schafe vor dem Wolf schützen sollen. „Allein der Unterhalt für einen ausgewachsenen Hund liegt bei circa 2500 Euro im Jahr“, so Dünow. So bezahle er für seinen „sehr teuren, aber auch sehr sicheren Herdenschutz“ allein in einem Jahr 50.000 Euro. Sollte sich irgendwann im Wolfsgebiet ein ganzes Rudel ansiedeln, reichten nach seiner Aussage jedoch selbst vier Hunde für 200 Schafe nicht mehr aus.
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Dünow muss also für die durch den Wolf entstandenen Kosten selbst aufkommen. „Keiner fühlt sich dafür verantwortlichen“, sagt er. Hoffnung setzt er daher auf neue Richtlinien – und die könnten tatsächlich schon bald kommen.
Berufsschäfer sollen mehr finanzielle Hilfen erhalten
Denn das Land NRW möchte die De-minimis-Regelung und damit die Obergrenze aufheben lassen. Daher habe es bei der EU-Kommission im Rahmen eines sogenannten „Notifizierungsverfahrens“ die „Förderrichtlinien Wolf“ angemeldet. Ein Sprecher des NRW-Umweltministeriums spricht von drei möglichen Szenarien: „Entweder die EU sagt, in NRW leben nur drei Wölfe und es ist dafür zu früh. Oder sie heben die Grenze auf 30.000/40.000 Euro an. Und im besten Fall fällt die Regelung komplett weg.“
Das NRW-Umweltministerium rechnet mit einer Entscheidung im letzten Quartal des Jahres – also zwischen dem Ende der Herbstferien und dem Beginn der Weihnachtsferien.