Hünxe/Bottrop. Ein Wolf hat am 1. und 4. September in Hünxe und Bottrop zwei Schafe getötet. Laut Landesumweltamt waren die Zäune nicht wie empfohlen gesichert.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) hat zwei Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigt. Demnach haben die genetischen Untersuchungen nachgewiesen, dass ein Wolf am 1. September in Hünxe und am 4. September 2019 in Bottrop jeweils ein Schaf getötet hat. Ob es sich um die Wölfin „Gloria von Wesel“ handelt, steht noch nicht mit letzter Sicherheit fest, die Individualisierungen durch das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen stehen noch aus.
Die Wölfin Gloria steht derzeit unter Beobachtung, da immer wieder Nutztierrisse gemeldet werden. Bisher wird das Verhalten des Wolfes jedoch nicht als problematisch eingestuft. Da sind sich das Landesumweltamt (Lanuv) und das NRW-Umweltministerium einig, wie eine Nachfrage ergab. Bisher hat die Wölfin noch keinen Zaun überwunden, der die empfohlenen Herdenschutzstandards komplett erfüllt. Bei den jüngsten Fällen soll es sich um Festzäune ohne Stromsicherung gehandelt haben.
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Empfohlen werden 1,20 hohe Zäune mit Untergrabungsschutz und Strom, erklärt Peter Schütz vom NRW-Umweltministerium. Wichtig sei auch, dass der Zaun sich mindestens vier Meter von möglichen Übersprunghilfen (Schuppen, Geländekanten) entfernt befindet. Erst wenn ein als sicher geltender Zaun vom Wolf mehrfach überwunden wird, spreche man von einem Problemwolf. Das sei bei Gloria noch nicht der Fall.
Tierhalter werden entschädigt
Die betroffenen Schafhalter bekommen dennoch eine Entschädigung für ihre Tiere. Lanuv-Sprecher Wilhelm Deitermann appelliert noch einmal an alle Halter, die Zäune den Empfehlungen anzupassen. Die Erfahrung aus anderen Bundesländern zeige, dass Herdenschutz dann am besten funktioniere, wenn er flächendeckend erfüllt ist.
Das Lanuv weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.
Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.
Fördermittel für Wanderschäfer, die ihre Tiere schützen wollen
Seit dem 15. Juli können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen.
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Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfsgebiete, Wolfsverdachtsgebiete und Pufferzonen ziehen, können bei der BLE noch bis zum 10. Oktober 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen.Weitere Informationen zum Wolf und zu den Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw(red/rme)