An Rhein und Ruhr. . Verkehrsminister Wüst rügt Zugausfälle bei der Nordwestbahn. VRR will sich Bewerber bei Streckenausschreibungen künftig „noch genauer anschauen“.

Als „nicht akzeptabel“ hat NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst die durch Lokführermangel bedingten Zugausfälle bei der Nordwestbahn gerügt. In der Antwort auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Michael Hübner verwies Wüst jetzt auf die bereits erfolgte Abmahnung des Unternehmens durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Leistungserbringung sei deutlich schlechter als auf vergleichbaren Linien.

Die Zugausfälle sorgen vor allem am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet für Ärger. Auf mehreren Linien setzt das Unternehmen ersatzweise Busse ein, und das voraussichtlich bis in den April hinein. Dann endet ein Lehrgang für Lokführer. Das Lokführerproblem freilich hat die Nordwestbahn nicht exklusiv, die ganze Branche plagen Personalprobleme. Die Ausfälle bei der Nordwestbahn gelten allerdings als besonders gravierend.

„Der VRR muss noch mehr Druck machen“: Michael Hübner (SPD).
„Der VRR muss noch mehr Druck machen“: Michael Hübner (SPD). © Oliver Mengedoht

„Das ist bei uns in der Region ein richtiges Ärgerthema“, klagt Hübner. Der Landtagsabgeordnete fordert, dass der VRR als Aufgabenträger noch mehr Druck machen solle. Auf Hübners Frage, wie gewährleistet sei, dass kein Unternehmen Strecken übernimmt, ohne diese auch zuverlässig bedienen zu können, verwies Verkehrsminister Wüst darauf, dass der VRR derzeit „ein Maßnahmenpaket unter Einbeziehung der in den Verkehrsverträgen zu formulierenden Anforderungen und Kriterien“ erarbeite.

Änderungen bei der nächsten Ausschreibungen

Und, was heißt das? Bei Strecken-Ausschreibungen werde man sich die Bewerber „künftig sicher noch genauer anschauen“, sagte ein VRR-Sprecher auf Nachfrage der Redaktion. Bei den Nordwestbahnstrecken könne sich bei der nächsten Ausschreibung 2025 ohnehin einiges ändern, weil für einen Großteil von ihnen die mögliche Umstellung auf alternative Antriebe im Raum stehe, also etwa auf Brennstoffzellen- oder batterieelektrischen Antrieb. Das gelte etwa für den RB 31 von Xanten nach Duisburg (“Der Niederrheiner“) oder den RE 10 von Kleve nach Düsseldorf („Niers-Express).