Wesel. Weil er seine Ehefrau erwürgt hatte, verurteilte das Landgericht Duisburg einen 61-Jährigen aus Wesel zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren.

Mit einer Verurteilung zu elf Jahren Gefängnis wegen Totschlags endete am Montag vor dem Landgericht der Prozess gegen einen 61-jährigen Weseler. Zur Überzeugung des Gerichts hatte er am 3. März in der gemeinsamen Wohnung an der Diersfordter Straße seine 56-jährige Ehefrau erwürgt und anschließend versucht, sich selbst zu töten.

Paar hatte sich im Herbst 2016 kennengelernt

Mit dem Urteil blieb die 5. Große Strafkammer nur ein Jahr unter dem Strafantrag des Staatsanwaltes. Und auch bei dem, was die Richter in der Urteilsbegründung als Ergebnis der Beweisaufnahme zusammenfassten, gab es kaum Abweichungen von den Feststellungen des Anklagevertreters. Danach hatte sich das Paar im Herbst 2016 kennengelernt, war – ohne sich richtig gekannt zu haben – bald zusammengezogen und heiratete.

Beide hätten „die Katze im Sack gekauft“, so der Vorsitzende. Doch schon bald habe die Frau die besitzergreifende und kontrollierende Art des in sich gekehrten Angeklagten nicht mehr als Liebe empfunden, sondern als Gängelei. Die lebenslustige 56-Jährige wollte sich trennen, hatte bereits eine eigene Wohnung gemietet und sich am Tattag nach Möbeln umgesehen. Es blieb unklar, ob der Angeklagte davon gewusst hatte.

Nachbarn hörten einen dumpfen Fall

Fest stand jedoch, dass es am Nachmittag zu einem zehn- bis 15-minütigen Streit gekommen war. Am Ende hatten Nachbarn einen dumpfen Fall gehört. Die Richter gingen davon aus, dass der Angeklagte die 56-Jährige zu diesem Zeitpunkt erwürgte. Danach trank er Alkohol, nahm Tabletten und stach sich mehrfach ein Messer in die Brust. Angehörigen des Opfers, die die grausige Tat wenige Stunden später entdeckten, verdankte er den Umstand, dass es überhaupt zu einem Strafverfahren kam.

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Schuldmindernde Faktoren fand die Strafkammer nicht. Der Angeklagte habe die Tat aus einer Mischung von Verzweiflung, Verlustangst und Besitzanspruch mit direktem Tötungsvorsatz begangen. Dafür sprach auch das Geständnis des Mannes, das er bei der Polizei abgelegt hatte. Vor Gericht hatte er bis zuletzt zu dem Anklagevorwurf geschwiegen. Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe vermochte das Gericht nicht festzustellen.