Wesel/Duisburg. Der 61-jährige soll seine Frau im Streit getötet haben. Danach versuchte er, sich selbst das Leben zu nehmen. Offenbar gab es häufiger Konflikte.

Zwölf Jahre Gefängnis. So lautete am Montag vor dem Landgericht der Strafantrag des Staatsanwaltes gegen einen Weseler (61). Zur Überzeugung des Anklagevertreters hat der Mann am 3. März in der gemeinsamen Wohnung an der Diersfordter Straße seine Ehefrau (56) erwürgt. Der Staatsanwaltschaft geht am Ende der Beweisaufnahme von Totschlag aus.

Gegenüber der Polizei hatte der Angeklagte die Tat zugegeben. Im Rahmen eines Streits habe ihn seine Ehefrau ausgelacht. Da habe er ihr den Hals zugedrückt. Anschließend hatte der 61-Jährige sich selbst mit einem Messer zu töten versucht. Angehörige der Getöteten entdeckten die Tat. Wäre der Angeklagte nur eine Stunde später gefunden worden, wäre ein Strafprozess überflüssig gewesen.

Ehefrau wollte sich trennen

Der 61-Jährige nahm den Antrag des Staatsanwaltes ohne sichtbare Regung entgegen. Das Paar, so fasste der Staatsanwalt das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen, hatte sich im Herbst 2016 kennen gelernt und nach nicht einmal einem Jahr geheiratet. „Sie war lebenslustig, liebte es, mit Freunden auszugehen.“ Ganz anders der in sich gekehrte Angeklagte. „Konflikte waren programmiert.“

So sei es auch Karneval zu Streit gekommen, als die Frau sich mit anderen Männern unterhalten habe. „Der Angeklagte reagierte extrem eifersüchtig und machte Besitzansprüche geltend.“ Erstmals sei es dabei zu körperlichen Übergriffen gekommen. „Sie teilte ihm daraufhin mit, dass sie sich trennen werde.“

Der Weseler fühlte sich vom Opfer verhöhnt

Am Morgen des Tattages hatte die Frau sich in einem Geschäft nach Möbeln umgesehen. Es blieb unklar, ob der Angeklagte wusste, dass sie am 1. April in eine eigene Wohnung ziehen wollte. Jedenfalls kam es am Nachmittag zum Streit. Nachbarn hörten ein Wortgefecht, dann ein Poltern. Danach war es still.

Der Verteidiger bat das Gericht über einen minderschweren Fall nachzudenken. Sein bislang nicht vorbestrafter Mandant sei als Möbelverkäufer bis zur Tat ordentlich durchs Leben gegangen. Er habe sich in der Tatsituation von seiner Ehefrau verhöhnt gefühlt und deren Gelächter als „Bankrotterklärung seines Lebens“ verstanden. Angesichts der affektiven Aufladung des 61-Jährigen und dessen alkoholischer Enthemmung sei eine Strafe von höchstens acht Jahren angemessen. Ein Urteil soll am Montag gesprochen werden.