Wesel/Duisburg. . 61-jähriger Weseler muss sich vor dem Duisburger Landgericht wegen Totschlags verantworten. Er soll seine 56-jährige Ehefrau erwürgt haben.

Seit Montag muss sich ein heute 61 Jahre alter Mann aus Wesel vor dem Duisburger Landgericht wegen Totschlags verantworten. Dem Rentner wirft die Staatsanwaltschaft vor, am Samstag, 3. März, seine Frau (56) getötet zu haben.

Offenbar fügte er sich nach der Tat selber schwere Verletzungen zu – er wurde, als er entdeckt wurde, in ein Krankenhaus eingeliefert. Eine Mordkommission nahm sofort die Ermittlungen auf – zunächst war der Beschuldigte wegen Mordes angeklagt worden

Anklage auf Totschlag geändert

„In einem Zwischenverfahren kam die Kammer aber zu der Auffassung, dass das Mord-Merkmal Heimtücke nicht gegeben sei – deshalb wurde die Anklage auf Totschlag geändert“, erläutert Gerichtssprecher Thomas Sevenheck. Dabei werde abgewogen, ob eine Verurteilung wegen Mordes eher wahrscheinlich oder unwahrscheinlich sei, ergänzte der Gerichtssprecher.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Letzteres der Fall sei – unter anderem, weil es vor der Tötung einen Streit gegeben habe und daher das Merkmal der Heimtücke nicht gesehen werde.

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Ob jemand sich wegen Mord oder wegen Totschlag verantworten muss, spielt vor allem bei der Strafzumessung eine entscheidende Rolle: Bei einer Verurteilung wegen Mordes erwartet einen Täter eine lebenslange Freiheitsstrafe – der Strafrahmen für Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren.

Laut Anklage soll der Tat ein heftiger Streit in der heimischen Wohnung vorausgegangen sein. Im Laufe der Auseinandersetzung soll der damals 60-Jährige seine vier Jahre jüngere Frau an den Hals gefasst und sie erwürgt haben. Zum Prozessauftakt machte der Angeklagte keine Angaben zur Sache.

Facharzt der Rechtsmedizin erläutert die Obduktion

Das Gericht hörte am ersten Verhandlungstag deshalb fünf Zeugen aus dem familiären Umfeld sowie einen Facharzt der Rechtsmedizin, der Angaben zur Obduktion des Opfers machte. Angehörige der Ehefrau hatten sich an jenem Samstagabend im März große Sorgen gemacht, weil die 56-Jährige nicht zu einer Feier erschienen war. Daraufhin suchten sie die Wohnung der Frau in einem Mehrfamilienhaus an der Diersfordter Straße auf. Als keiner öffnete, brachen die Verwandten die Wohnungstür auf.

Die Familienangehörigen fanden dort die leblose Frau sowie deren Ehemann, der schwer verletzt war.

Gegen 19.45 Uhr alarmierte die Familie die Polizei und den Rettungsdienst. Der 60-Jährige kam in ein Krankenhaus, wo er bewacht wurde. Lebensgefahr schloss die Polizei zunächst nicht aus, der Beschuldigte war am Tag nach der Tat auch nicht vernehmungsfähig.

Die Ermittlungen konzentrierten sich unter anderem auf ein mögliches Motiv des Täters. Schon kurz nach der Tat ging die Polizei davon aus, dass der Ehemann seine Frau nach einem Streit tötete und sich anschließend selbst versuchte das Leben zu nehmen.

Vier weitere Verhandlungstage angesetzt

Zum Auftakt wurde am Montag vor dem Landgericht von 9 bis 15.30 Uhr verhandelt. Fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Donnerstag, 6. September, ab 9 Uhr. Insgesamt sind in diesem Verfahren noch vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.