Berlin. Bei Hitze wird für viele Beschäftigte die Arbeit zur Qual. Damit die Gesundheit nicht leidet, gibt es laut Arbeitsschutz klare Regeln.

Der Sommer hat gerade erst begonnen. Schon jetzt überschreiten die Temperaturen in Deutschland mitunter die 30-Grad-Marke. Nicht nur in Wohnungen, auch in Büros oder Werkshallen wird es oft unerträglich warm. Im besten Fall wird die Arbeit dadurch nur anstrengender, im schlechtesten Fall drohen ernsthafte Gefahren für die Gesundheit. An Hitzetagen gelten deshalb besondere Arbeitsschutz-Vorschriften, die Beschäftigte und deren Vorgesetzte kennen sollten. Ein Überblick.

Hitze: Wie warm darf es in Arbeitsräumen werden?

Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben ein Recht auf den Schutz ihrer Gesundheit. Deshalb soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Das ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

In Arbeitsräumen mit funktionierender Klimaanlage dürfte es kein Problem sein, eine angenehme Temperatur zu gewährleisten. Gibt es hingegen keine Klimaanlage und wird es in Arbeitsräumen aufgrund der Sonneneinstrahlung wärmer als 26 Grad, muss der Arbeitgeber zunächst einmal für Sonnenschutz sorgen – etwa mit Jalousien an den Fenstern und Oberlichtern. Ist das geschehen und klettert die Lufttemperatur außen wie innen über die genannte Marke, sind zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

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Hitze am Arbeitsplatz: Wie können Schutzmaßnahmen aussehen?

Infrage kommt zum Beispiel ein Lüften der Räume nachts und in den frühen Morgenstunden. Der Arbeitgeber könnte etwa auch Ventilatoren aufstellen, bei Hitze die Bekleidungsregeln lockern oder seine Beschäftigten zur Nutzung von Gleitzeit anhalten. In Büros, Läden, Werkstätten und Fabrikhallen könnten zudem ungenutzte elektrische Geräte ausgeschaltet werden. Computer, Drucker und andere Maschinen geben in erheblichem Maße Wärme ab und heizen den Raum weiter auf.

Jeder Schritt muss im Einvernehmen von Arbeitgeber und Beschäftigten erfolgen. Gibt es einen Betriebsrat, hat der ein Mitbestimmungsrecht in Gesundheitsfragen. „Sollten sich Unternehmen wirklich weigern, Gefahren abzustellen, ist das ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Die kommt in der Regel aber auch nicht sofort in den Betrieb“, sagt Manfred Scherbaum, Gesundheitsschutz-Experte der IG Metall.

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Arbeit: Sind weitere Temperaturgrenzen zu beachten?

Ja. Überschreitet die Lufttemperatur im Raum die Marke von 30 Grad, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden, die die Belastung der Beschäftigten reduzieren. „Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber personenbezogenen Maßnahmen vor“, heißt es in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Ziffer A3.5).

Übersteigt im Raum die Lufttemperatur 35 Grad, so ist er als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Aber selbst für diesen Fall gibt es Ausnahmen – zum Beispiel dann, wenn Luftduschen oder Wasserschleier zum Einsatz kommen, die Beschäftigten vergleichbar mit Hochofen-Arbeitern regelmäßig Hitzepausen einlegen können oder spezielle Schutzausrüstung bereitsteht.

Besteht die Möglichkeit, bei Hitze die Arbeit ins Homeoffice zu verlagern?

Das ist denkbar, muss aber zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beziehungsweise Betriebsrat vereinbart werden. „Wichtig ist, das Homeoffice immer freiwillig für Beschäftigte bleibt. Wer beispielsweise in einer Dachgeschosswohnung lebt, arbeitet bei Hitze möglicherweise lieber am betrieblichen Arbeitsplatz“, sagt DGB-Expertin Annika Wörsdörfer.

In der Schule gibt es Hitzefrei. Gibt es Vergleichbares auch im Job?

Nein. Selbst dann, wenn ein Raum ohne Hilfsmittel nicht mehr als Arbeitsraum geeignet ist, können die Beschäftigten nicht einfach nach Hause gehen. Sie können aber verlangen, ihre Arbeit in einer kühleren Umgebung fortzusetzen.

Ist der Chef verpflichtet, den Mitarbeitern bei Hitze Getränke zur Verfügung zu stellen?

Seit dem vergangenen Jahr gibt es für Beschäftigte in Innenräumen eine einschlägige Vorschrift dazu: Ist es im Arbeitsraum wärmer als 26 Grad, sollte der Arbeitgeber geeignete Getränke bereitstellen. Ist es wärmer als 30 Grad, muss er das tun. Diese Maßgabe ist aber schon erfüllt, wenn Trinkwasser aus dem Wasserhahn entnommen werden kann.

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Was gilt für Menschen, die im Freien arbeiten?

„Menschen, die draußen arbeiten, müssen besonders vor den Gefahren durch Hitze geschützt werden. Hierbei müssen die Gefahren bei verschiedenen Arbeitsstellen unterschiedlich von Fachpersonal eingestuft werden, da sie von Faktoren wie Arbeitsschwere, gegebenenfalls nötiger persönlicher Schutzausrüstung und der Intensität der Hitze und UV-Strahlung abhängen“, sagt Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

In vielen Fällen stehe dem Arbeitnehmer zum Schutz vor der Sonne persönliche Schutzausrüstung wie ein Sonnenhut zu. „Diese Schutzausrüstung muss aus hygienischen Gründen für jeden Mitarbeiter einzeln angeschafft werden.“ Sonnencreme müsse ebenfalls vom Arbeitgeber gestellt werden. Bux ergänzt: „Auch Maßnahmen wie Sonnensegel und die Veränderung der Arbeitszeiten sind denkbar, allerdings oft schwer umzusetzen und das letzte Mittel im Kampf gegen die Hitze.“

Straßenbau in praller Sonne: Wer draußen arbeitet, muss besonders vor den Gefahren geschützt werden, die von Hitze und UV-Strahlung ausgehen.
Straßenbau in praller Sonne: Wer draußen arbeitet, muss besonders vor den Gefahren geschützt werden, die von Hitze und UV-Strahlung ausgehen. © picture alliance/dpa | Thomas Frey

Was können Arbeitnehmer selbst tun, um sich gegen Hitze zu schützen?

Nicht nur der Chef, auch die Beschäftigen selbst können aktiv werden. Es empfiehlt sich morgens, wenn es noch kühl ist, die Arbeitsräume zu lüften und rechtzeitig die Jalousien herunterzulassen. Besonders an heißen Tagen ist es wichtig, genug zu trinken – und zwar nicht nur Kaffee. Durch Schwitzen verliert der Körper viel Flüssigkeit. Die Arbeitsleistung lässt nach, unter Umständen kommt es zu Unwohlsein, Übelkeit, Schwindel oder gar Bewusstlosigkeit.