Düsseldorf/Essen/Bochum. In den Tierheimen herrscht aktuell gewaltiger Andrang. In manchen Städten ist die Lage nach fast drei Wochen Schulferien in NRW sehr angespannt.
Fast drei Wochen nach Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen sind viele Tierheime am Limit. „Wir sind komplett voll im Katzenbereich, ebenso bei Hunden und Kleintieren“, hieß es in Düsseldorf beim Clara-Vahrenfolz-Tierheim. „Im Hunde- und Katzenhaus gibt es eine überdurchschnittliche hohe Auslastung“, berichtete das Tierheim des Bielefelder Tierschutzvereins. Zur Urlaubszeit wurden Hunde, Katzen, Kaninchen oder auch Vögel verstärkt bei Tierheimen abgegeben, vor deren Türen abgestellt oder andernorts ausgesetzt, hatten der Landestierschutzverband NRW und der Deutsche Tierschutzbund kürzlich kritisiert.
Notfallboxen im Düsseldorfer Tierheim
Im Düsseldorfer Tierheim müsse man bereits Notfallboxen bereitstellen, die ebenfalls schon voll genutzt würden. „Wir haben starke Probleme“, sagte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage zu den Kapazitäten. Erschwerend komme das Thema Wildvögel hinzu: Immer wieder kämen Menschen mit aufgefundenen Jungvögeln - das sei gut gemeint, aber oft nicht nötig für die Tiere und kein Fall für die Tierheime, betonte die Sprecherin.
In Bielefeld gingen zuletzt vermehrt Aufnahmeanfragen für Katzen ein. „Aufgrund der hohen Fundtier-Zahlen ist es uns jedoch schon längere Zeit nicht mehr möglich, Abgabekatzen aufzunehmen“, schilderte eine Mitarbeiterin. Ähnlich sei es bei Hunden: „80 Prozent unserer Hunde sind Problemhunde, häufig mit Beißvorfall“. Es gebe daher kaum Fluktuation. „Abgabehunde mussten wir deshalb bis auf wenige Ausnahmen ablehnen.“
Auch in Bochum ist das Tierheim am Limit
Auch in Bochum ist das Tierheim am Limit, hatte Leiterin Carmen Decherdt jüngst der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ gesagt.
„Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“, zitierte der Deutsche Tierschutzbund aus dem Tierschutzgesetz. Ein Verstoß könne mit einer Geldbuße bestraft werden. Bei andauernden Schmerzen, Leiden oder Schäden könne dies als Tierquälerei auch mit einer Haftstrafe geahndet werden. (dpa)