Düsseldorf. Patienten müssen vor einem medizinischen Eingriff umfassend aufgeklärt werden. Passiert das nicht, können sie sich Hilfe holen.
Bei dem Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers können sich Betroffene an die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein wenden. Sie untersucht außergerichtlich, ob eine im Rahmen einer medizinischen Behandlung aufgetretene Komplikation auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
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Ärztliche Gutachten kann sie nicht überprüfen, so eine Sprecherin. Auch für die Begutachtung von medizinischen Maßnahmen durch nichtärztliche Therapeuten wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Hebammen sei sie nicht zuständig.
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Die Begutachtung ist für Betroffene kostenfrei, im Schnitt dauert die Bearbeitung 10,6 Monate, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilt. Liegt ein Fall länger als fünf Jahre zurück, kann die Kommission den Auftrag ablehnen.
Zwischen Juli 2023 und Juni 2024 gingen 1734 Begutachtungsanträge bei der Gutachterkommission ein, etwas mehr als in den Vorjahren. Im Geschäftsjahr 22/23 waren es 1651 Anträge, ein Jahr zuvor 1578. Patienten bringen beispielsweise unterlassene beziehungsweise unzureichende therapeutische Informationen vor einem Eingriff/Therapie oder eine Behandlungskomplikation nach Eingriff zur Beschwerde.
Patienten sollten auf eine Erklärung bestehen
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung einer umfassenden Aufklärung vor einem medizinischen Eingriff durch das Fachpersonal. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen (LBBP), Claudia Middendorf, empfiehlt allen Patientinnen und Patienten, diesen Anspruch aktiv einzufordern, um mögliche Risiken nachvollziehen zu können. „Im Zweifelsfall sollten Patientinnen und Patienten auf eine Erklärung der Ausführungen bestehen, sofern für sie nicht alle Inhalte verständlich sind“, schildert sie gegenüber der NRZ. Grundsätzlich setze sie sich für eine verständliche Arzt-Patienten-Kommunikation ein.
Was aber können Patientinnen und Patienten tun, wenn sie sich von Behandlungsfehlern betroffen wähnen? Patientenbeauftragte Middendorf rät, bei Unstimmigkeiten im Krankenhaus Kontakt zur Beschwerdestelle und den unabhängigen Patientenfürsprechern aufzunehmen. „Diese sind fachkundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort und in der Regel gut mit den Strukturen des jeweiligen Krankenhauses vertraut.“
Zudem gibt es bei den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe eine Beratungsstelle für Patienten sowie das Patienten-Netzwerk NRW und die Projektstelle der Patientenbeteiligung. Das Büro der Landespatientenbeauftragten unterstützt Betroffene auch in Einzelfällen, vermittelt zu weiterführenden Beratungsstellen oder nimmt Kontakt zu dem behandelnden Krankenhaus auf.