An Rhein und Ruhr. Der Hamburger Flughafen will die Gebühren für Fluggesellschaften erhöhen. In NRW gelten erst neue Bestimmungen oder Verhandlungen stehen an.

Der Hamburger Airport will im nächsten Jahr die Flughafenentgelte erhöhen. Während das in der dortigen Bürgerschaft für Streit sorgt, gibt es an den NRW-Flughäfen noch keine derartigen Überlegungen. Die Flughäfen in Düsseldorf und Dortmund haben gerade erst neue Gebührenordnungen eingeführt und Köln/Bonn will demnächst in Gespräche mit den Fluggesellschaften über eine neue Vereinbarung treten. Wie sich die Entgelte zusammensetzen.

NRW-Flughäfen haben aktuellere Entgeltbestimmungen

Die aktuelle Entgeltordnung des Düsseldorfer Flughafens gilt seit dem 1. Januar 2024, wie ein Sprecher erklärt. „Sie wurde zuletzt am 1. Juli aktualisiert und sieht für das kommende Jahr nur eine geringfügige Erhöhung vor.“ Ähnlich äußert sich ein Sprecher des Dortmunder Flughafens.

Die aktuelle Gebührenordnung seit zum 1. April mit „diversen Anpassungen an den Entgelten“ angenommen worden. „Ob und in welchem Umfang in naher Zukunft weitere Erhöhungen erfolgen werden, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar“, so der Sprecher.

Die Gebührenordnung des Flughafens Köln/Bonn dagegen gilt seit 2022 und noch bis Ende 2025. Einem Sprecher zufolge werde der Flughafen „demnächst die Gespräche mit den Airlines für eine ab 2026 gültige Vereinbarung aufnehmen.“

Ein direkter Vergleich der Entgelte mit anderen Flughäfen sei aufgrund der unterschiedlichen Leistungsangebote nur bedingt möglich, erklärt der Dortmunder Flughafen-Sprecher indes. „Nicht alle Flughäfen bieten identische Dienstleistungen an und bestimmte Services werden andernorts auch durch Dritte erbracht, was die Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert.“

Gebühren für Infrastruktur und Dienstleistungen

Doch was sind die Flughafenentgelte genau und wie setzen sie sich zusammen? Die Entgelte sind Gebühren, die Fluggesellschaften für die Nutzung eines Flughafens bezahlen. „Die Flughafenentgelte in Deutschland variieren je nach Standort und basieren auf Faktoren wie Flugzeugtyp, Passagierzahl, Lärmschutzauflagen und genutzter Infrastruktur“, so der Düsseldorfer Airport-Sprecher und werden vom zuständigen Landesamt genehmigt.

Dieser Prozess erfolge in enger Abstimmung zwischen den Flughäfen und den Fluggesellschaften, beziehungsweise deren Verbänden „Board of Airline Representatives in Germany“ (BARIG) und dem Bundesverband der Deutschen Fluggesellschaften (BDF). „Die endgültige Genehmigung erteilt als zuständige Landesluftfahrtbehörde in NRW das Verkehrsministerium.“

Fluggesellschaften tragen hohe Kosten für ihren Betrieb

Zusammengesetzt sind die Entgelte aus Gebühren für die Nutzung der Start- und Landebahnen, Rollwege und Vorfeldflächen, einschließlich Winterdienst und Flugbetriebsdienste, so der Düsseldorfer Sprecher. Zudem gibt es Passagierentgelte, die für die Nutzung der Terminal- und Sicherheitsinfrastruktur anfallen.

Dazu kommen Gebühren für Emissionen und Lärmbelastung. Letztere ist bei den Flughäfen in mehrere Lärm-Kategorien unterteilt. Abschließend nehmen die Flughäfen auch Gebühren für Sicherheitskontrollen und die Betreuung von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität.

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Die Flughafenentgelte sind für Fluggesellschaften ein großer Kostenpunkt und werden daher von der Branche auch als Preistreiber für Flugtickets genannt. Doch hohe Betriebskosten sorgen auch dafür, dass einige Fluggesellschaften kürzlich diverse Flugverbindungen gestrichen haben.