An Rhein und Ruhr. Wer sich eine Wärmepumpe zulegt und den Gasanschluss stilllegen lassen will, muss unterschiedlich viel bezahlen - in einigen Städten auch gar nichts. Der Überblick.

Auch wenn Deutschland im internationalen Vergleich etwas hinterherhinkt, findet man mittlerweile an immer mehr Häusern eine Wärmepumpe. Und das betrifft nicht nur Neubauten, auch Besitzer von Bestandsimmobilien tauschen ihre alte Gasheizung immer häufiger gegen eine moderne Wärmepumpe aus, um ihr Haus günstiger und nachhaltiger warm zu halten. Eine Wärmepumpe kostet inklusive Einbau allerdings eine Menge Geld. Umso ärgerlicher ist es, wenn durch die Stilllegung des Gasanschlusses unerwartete Kosten anfallen.

Diese böse Überraschung hat kürzlich ein Paar aus Moers erlebt. Beim Energieversorger Enni hat Rudolf Erhardt nach dem Einbau seiner neuen Wärmepumpe die Stilllegung seines Gasanschlusses beantragt – und muss dafür jetzt tief in die Tasche greifen: 952 Euro sollen ihn die erforderlichen Maßnahmen kosten.

Gasanschluss stilllegen: Daher kommen die Kosten

Die Enni begründet das mit dem hohen Aufwand, den eine Trennung des Hauses von den Gas-Hauptleitungen mit sich bringe. Den Gasanschluss einfach abschalten, das macht der Energieversorger seit Mai 2024 aus „Kosten- und Sicherheitsgründen“ nicht mehr. Wird der Gasanschluss eines Hauses nicht mehr gebraucht, muss er also von dem Gasnetz getrennt werden.

Das bringe umfangreiche Arbeitsschritte mit sich, vor allem im Tiefbau, erklärt Unternehmenssprecher Herbert Hornung. Die Kosten dafür lägen im Durchschnitt bei rund 2000 Euro. In Rechnung gestellt werden dem bisherigen Anschlussnehmer aber nur 800 Euro – plus Mehrwertssteuer. Doch wie läuft das in anderen Städten an Rhein und Ruhr? Was berechnen hier die Stadtwerke für die Stilllegung des Gasanschlusses?

Das berechnen die Stadtwerke Oberhausen

Wer in Oberhausen lebt, hat Glück gehabt: Hier ist die Trennung vom Gasanschluss für die Kundinnen und Kunden kostenfrei, erklärt Annette Friese, Pressesprecherin der Energieversorgung Oberhausen auf Nachfrage der Redaktion. Es gibt allerdings eine Ausnahme. „In Oberhausen werden Trennungen vom Gasnetz nur dann in Rechnung gestellt, wenn das Gebäude abgerissen wird. In der Regel kostet das 850 Euro.“ Wer aber einfach nur von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, muss für die entsprechenden Arbeiten nichts bezahlen.

Bittet ein Kunde in Oberhausen um die Außerbetriebnahme des Gasanschlusses, erhält er ein Schreiben von der Oberhausener Netzgesellschaft. „Es wird explizit nachgefragt, ob in Zukunft sicher kein Gas mehr benötigt wird, denn die Außerbetriebnahme geht mit einer Trennung vom Gasnetz einher“, führt Friese weiter aus. Die Leitungen verbleiben jedoch auf dem jeweiligen Grundstück, weshalb diese weiterhin auch regelmäßig überprüft werden müssen. Laut Gesetzgeber sollte das spätestens alle zwölf Jahre passieren.

Das berechnen die Stadtwerke in Kleve und Düsseldorf

Wie aufwendig die Stillegung des Gasanschlusses ist, hängt auch in Kleve von den örtlichen Gegebenheiten ab, beispielsweise, ob Kosten für eine Oberflächenwiederherstellung anfallen. Die Trennung durch die Stadtwerke Kleve erfolgt nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden allerdings immer unentgeltlich, versichert Geschäftsführerin Claudia Dercks.

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Ähnlich läuft es in Düsseldorf. Für die Gastrennung und den Ausbau des Zählers fallen hier ebenfalls keine Kosten an. Wird das Gas an einem Haus abbestellt, müsse zunächst eine Grube angelegt werden, um die Netzanschlussleitung zu entfernen und den Hauseintrittspunkt zu verschließen. Die Grube werde anschließend wieder aufgefüllt und die Oberfläche wiederhergestellt. Dem Eigentümer entstehen dabei keine Kosten, versichern die Stadtwerke Düsseldorf.

In Essen kann es teuer werden

Anders sieht es in Essen aus. „Ein Kunde, der seinen Erdgasnetzanschluss stilllegen möchte, muss die Kosten für die gewünschte Stilllegung tragen, da den Stadtwerken bei der Stilllegung erhebliche Aufwände entstehen“, erklärt Roy Daffinger, Unternehmenssprecher der Stadtwerke Essen. Da sich die Erdgasversorgungsleitungen zum Teil im Straßenbereich befinden, könne es passieren, dass auch aufwendige Verkehrssicherungen durchgeführt werden müssen.

Im schlimmsten Fall müsse man dabei sogar Ampelanlagen stellen oder Fahrspuren sperren. „Das könnte dann tatsächlich zu Kosten im vierstelligen Bereich führen“, heißt es weiter. Ein Auftrag wird daher immer nach Aufwand berechnet, eine Pauschale gibt es nicht.

Wärmepumpen werden immer beliebter

Laut dem Bundesverband Wärmepumpe e.V. wurden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 356.000 Heizungswärmepumpen verkauft – mehr als jemals zuvor. 2022 waren es noch 236.000 Geräte. Der Absatz wächste damit im zweiten Jahr in Folge um mehr als 50 Prozent. Luft-Wasser-Wärmepumpen machen am Gesamtabsatz mehr als 90 Prozent aus, erdgekoppelte Wärmepumpen liegen seit Jahren zwischen fünf und zehn Prozent.

In Dinslaken haben Hauseigentümer dann wieder Glück. „Für die Trennung vom Gasnetz fallen im Gebiet Dinslaken keine Kosten bzw. Gebühren an“, erklärt Britta Bethe, Sprecherin der Stadtwerke Dinslaken, auf Anfrage. Die Trennung erfolge standardmäßig einmal an der Hausleitung und an der Hauseinführung. Die Zuleitungen verblieben dabei normalerweise im Boden. Die Kosten für diese Arbeiten übernehmen die Stadtwerke selbst.

Wer von einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, dem empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW darauf zu achten, den Liefervertrag rechtzeitig und wirksam zu kündigen, um sich vor weiteren Kosten zu schützen. „Auch eine etwaige Zählergebühr nach Kündigung des Liefervertrags ist äußerst kritisch zu betrachten, da der Messstellenbetrieb Teil des Liefervertrags ist und mit der Kündigung endet“, erklärt Sprecher Gregor Hermanni.

Bezogen auf die Kosten einer Stilllegung des alten Gasanschlusses seien bei der Verbraucherzentrale NRW in den vergangenen Monaten vermehrt Beschwerden eingegangen. Es brauche daher eine gesetzliche Regelung, so Hermanni. „Eine eindeutige gesetzliche Regelung sehen wir nicht und eine vertragliche Vereinbarung konnten wir in den uns vorliegenden Fällen bisher nicht erkennen.“