Moers. Ein Paar aus Moers ist von Gas auf eine Wärmepumpe umgestiegen. Für die Außerbetriebnahme zahlt es einen hohen Preis. So erklärt es Enni.
Der Umstieg von Gas auf eine Wärmepumpe beschäftigt immer mehr Menschen, auch in Moers. Dass das zum Teil auch böse Überraschungen bereithalten kann, hat jetzt ein Moerser Paar erlebt. Vor wenigen Wochen ist der Einbau der neuen Wärmepumpe an seinem Eigenheim vollzogen worden, berichtet Rudolf Erhardt im Gespräch mit der Redaktion. Jetzt steht die Außerbetriebnahme des Gasnetzanschlusses an. Zuständig ist hier die Unternehmensgruppe Enni. Die Summe, die auf einem entsprechenden Antrag steht, hat Erhardt überrascht: 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kostet die Stilllegung. Wie kommt die hohe Summe zusammen?
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Zuvor haben Rudolf Erhardt und seine Frau Förderungen für das Projekt Wärmepumpe beantragt, auch ein Energieberater der Enni war vor Ort. „Der hat kein Wort gesagt, dass die Außerbetriebnahme des Gasanschlusses etwas kostet“, kritisiert der Moerser. Was die Unternehmensgruppe für das Geld überhaupt macht, weiß er nicht. „Das sagen die nicht.“ Erhardt kündigt an, den geforderten Betrag zu zahlen, allerdings unter Vorbehalt. Ausgebaut und abgeklemmt sei der Zähler bereits. Was nach dem Bezahlen der Summe jetzt noch passieren soll, ist ihm ein Rätsel. „Wären das jetzt 250 Euro, wäre das ja völlig ok“, sagt er.
Moerser installieren Wärmepumpe: Verwunderung über Enni-Kosten
Auch einen Widerspruch will der Moerser entdeckt haben. So hat die Enni ihm als Begleitschreiben die Bedingungen der Unternehmensgruppe zur sogenannten „Niederdruckanschlussverordnung“ zugeschickt, das Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Dort heißt es in einem Punkt: „Die Veränderungen eines Netzanschlusses, die durch eine Änderung oder Erweiterung oder Stilllegung der Kundenanlage (...) erforderlich ist, wird nach Aufwand berechnet“. Später heißt es dann: „Bei Beendigung des Netzanschlussvertrages (Anschlusskündigung) ist der Verteilnetzbetreiber berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Anlagenteile des Netzanschlusses zu demontieren. Die Kosten für die Demontage dieser Anlagenteile trägt der Verteilnetzbetreiber.“ Das wäre für Rudolf Erhardt die Enni. Was stimmt denn nun?
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Auf Anfrage der Redaktion ordnet Enni-Sprecher Herbert Hornung die Situation ein. Nehmen Kundinnen und Kunden einen Heizungswechsel vor, wird der Anschluss an das Gasnetz nicht mehr genutzt, erklärt er. „Aus Kosten- und Sicherheitsgründen müssen wir Hausanschlüsse vom öffentlichen Gasnetz trennen, denn: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass wir inaktive Gas-Hausanschlüsse, die weiter unter Druck stehen, alle zwölf Jahre in den Häusern samt aller Anschlussteile überprüfen müssen.“ Auch alle außerhalb der Gebäude liegenden Kabel unterlägen der Überprüfungspflicht - „hier sind die geforderten Überprüfungsintervalle je nach Druckstufen mit zwei bis vier Jahren sogar deutlich enger festgelegt.“
Trennung vom Gasnetz: Enni in Moers spricht von umfangreichen Arbeitsschritten
Seit Mai 2024 trennt die Enni jeden inaktiven Hausanschluss vom Gasnetz. Hornung: „Die Arbeitsschritte sind dabei sehr umfangreich, vor allem im Tiefbau. Die damit verbundenen Kosten stellen wir Kunden mit einem Pauschalbetrag in Rechnung.“ Damit würden die Kosten „verursachergerecht“ zugeordnet, die sich ansonsten in den Netznutzungsentgelten widerspiegeln und so alle im Gasnetz verbliebenen Kunden belasten würden. Die durchschnittlichen Kosten für die Trennung der Häuser von Gas-Hauptleitungen liegen bei rund 2000 Euro. Der bisherige Anschlussnehmer bekommt davon aber nur 800 Euro plus Mehrwertsteuer pauschal in Rechnung gestellt, erklärt der Enni-Sprecher weiter. „Dadurch wollen wir Kunden nicht überfordern und reduzieren eigene Kosten durch ein aufwändiges Abrechnen von Einzelleistungen, auch unserer Dienstleister.“
Ist der Antrag gestellt, trennt Enni den Hausanschluss an der Hauptleitung in der jeweiligen öffentlichen Straße. „Hierzu müssen wir im aufwendigen Tiefbau die entsprechende Stelle freilegen, mit Spezialwerkzeugen den Hausanschluss von der Hauptleitung trennen – durchschneiden - und die beiden Leitungsenden mit Endkappen verschließen, die dazu angeschweißt werden“, beschreibt Hornung. „Im Nachgang müssen wir den Ursprungszustand der Straße oder je nach Lage der Hauptleitung des Fußweges wieder herstellen. Straßen werden dazu abschließend mit Asphalt geschlossen, Fußwege werden neu gepflastert.“
Enni muss Sondernutzungsantrag bei der Stadt Moers stellen
Ein aufwendiges Unterfangen, für das die Unternehmensgruppe vorweg einen Sondernutzungsantrag bei der Stadt beantragen muss. Ohne dürfte die Enni nicht im öffentlichen Raum arbeiten. „Natürlich müssen wir vor Baubeginn Baustellen durch entsprechende Absperrungen absichern. Wir berechnen all diese aufwendigen Arbeitsschritte mit oben aufgeführtem Pauschalbetrag von 952 Euro brutto“, betont der Sprecher. Hinzu kämen Arbeitsschritte im Haus, etwa das Ausbauen des Gaszählers sowie des Druckregelgerätes sowie das Verschließen des Anschlusses mit einem Stopfen. „Die Netzanschlussbedingungen regeln, dass genau dieser zweite Arbeitsschritt für Kunden kostenlos ist.“
„Die Arbeitsschritte sind dabei sehr umfangreich, vor allem im Tiefbau. Die damit verbundenen Kosten stellen wir Kunden mit einem Pauschalbetrag in Rechnung.“
Auch einen mutmaßlichen Widerspruch im Bedingungsschreiben entkräftet Hornung. „In der Tat liegt hier kein Widerspruch vor. Denn: Die Netzanschlussverordnung (NDAV) als deutsche Rechtsverordnung regelt für den Fall der Demontage, dass die im Besitz der Enni befindlichen Anlagenteile, wie Zähler und Druckregelgerät in den Häusern kostenlos für Kunden ausgebaut werden. Dabei geht es nicht um die aufwändige Trennung des Anschlusses, die kostenpflichtig ist.“