Essen/Wesel. In Wesel dürfen Asylbewerber nun arbeiten. Ein überfälliger Schritt, denn viele der Schutzsuchenden wollen Arbeit, dürfen aber bislang nicht.

Die Entscheidung des Weseler Stadtrates, bestimmten Flüchtlingen die Erlaubnis zu geben, eine Arbeit aufzunehmen, ist ein Beispiel für andere Kommunen. Klar ist: Über den im Gesetz auch erwähnten Zwang wird man kaum reden müssen. Denn viele Asylsuchende wollen arbeiten, dürfen es aber bislang nicht. Dass daran nicht schon viel früher etwas geändert wurde, ist nicht vertretbar. Eine Änderung war längt überfällig.

Klar ist, dass es nur ein erster Schritt sein kann, Flüchtlingen die Tür zu einem Teil des Arbeitsmarktes zu öffnen. Aber es ist eine wichtige, grundlegende Entscheidung. Denn es geht um die reine Möglichkeit – die Freiheit dazu – arbeiten zu dürfen. Immerhin ist das Recht auf Arbeit auch in Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert. Diesem Recht entsprechen wir, wenn wir den Menschen, die hier Schutz suchen, erlauben, zu arbeiten.

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Vor Ausbeutung schützen

In weiteren Schritten werden genauere Regelungen zu finden sein. Denn diese Tür zu öffnen, wird Auswirkungen haben. Man wird klären müssen, wie ein möglicher Anstieg von Schwarzarbeit verhindert wird, wie Sprachbarrieren überwunden werden und wie die Flüchtlinge vor Ausbeutung geschützt werden können. Auch muss sichergestellt werden, dass sie nicht arbeitslos werden, wenn ihr Asylverfahren positiv endet und sie dann in den „normalen“ Arbeitsmarkt kommen.

Darüber werden sich Juristen und Verwaltungen die Köpfe zerbrechen müssen. Aber dass Menschen, die monatelang in Asylverfahren stecken, künftig sinnhafte Tätigkeiten ausüben können und die Gelegenheit bekommen, der Gemeinschaft, die sie aufnimmt, etwas zurückzugeben, ist nach langen populistischen Debatten in der Flüchtlingspolitik endlich wieder eine Spur von Pragmatismus. Davon brauchen wir viel mehr.