An Rhein und Ruhr. Gelsenkirchen verbannte Leih-E-Roller aus dem Stadtgebiet. Die Anbieter wehren sich weiter gegen das Verbot und Vorgaben der Stadt.
Die Stadt Gelsenkirchen hat als erste Kommune in Deutschland E-Scooter aus ihrem Stadtgebiet verbannt. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit den Betreibern über eine neue Vorschrift zur Identitätsprüfung der Nutzer. Die Anbieter sperrten sich dagegen und zogen vor Gericht, wo die Stadt Recht bekam – zumindest vorerst. Die Stadt Düsseldorf beobachtet den Fall und will über ähnliche Maßnahmen entscheiden.
Keine endgültige Entscheidung getroffen
Bis Freitag, 23.59 Uhr hatten die Betreiber Tier Mobility und Bolt Zeit, ihre Fahrzeuge aus dem Gelsenkirchener Stadtgebite zu entfernen. Doch auch nach dem Abzug der E-Scooter ist der Rechtsstreit noch lange nicht vorbei, wie die Anbieter betonen.
Schließlich habe das Verwaltungsgericht bislang lediglich die Eilanträge der Anbieter gegen das ausgesprochene Verbot abgelehnt, erklärt ein Sprecher von Bolt. „Die Stadt verlangt seit dem 1. April als einzige Stadt in Deutschland von Betreibern von Sharing-E-Scootern eine obligatorische Identitätsprüfung der Kunden. Als Anbieter lehnen wir dies ab.“ Für das Unternehmen ist das eine „ungerechtfertigte Maßnahme, die keine Relevanz für den Straßenverkehr oder die Sondernutzungsrechte der Anbieter hat.“
Da sich die Anbieter weigerten, die neue Vorgabe umzusetzen, habe die Stadt den weiteren Betrieb der Geräte untersagt. Dagegen haben die beiden Anbieter Tier und Bolt einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, „da die Auflage bestand, alle E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Raum der Stadt zu entfernen“, so der Sprecher weiter. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab.
E-Scooter-Betreiber prüft Ansprüche gegen Stadt
Die Frage, ob es sich bei der verpflichtenden Identitätsprüfung um eine im Straßen- und Wegerecht zulässige Erwägung handelt, sei laut Gericht “nicht offensichtlich zu beantworten”, wie der Bolt-Sprecher weiter berichtet. „Damit steht eine eindeutige Rechtsprechung zur Identitätsprüfung als Vorgabe einer Stadt weiter aus.“ Aufgrund des nun entstandenen ökonomischen Schadens, prüfe Bolt zudem Haftungsansprüche gegen die Stadt.
Während in Gelsenkirchen eine Fortsetzung des Rechtsstreits zu erwarten ist, beobachtet man in Düsseldorf aufmerksam das Geschehen. Die Landeshauptstadt hatte bereits Maßnahmen ergriffen, um das Chaos von mitten im Weg stehenden und liegenden E-Scootern in den Griff zu bekommen. Dazu zählt ein Verkehrsversuch mit Langsam-Fahr-Zonen und weiteren Parkzonen im Stadtgebiet.
Düsseldorf denkt über ähnliche Regeln nach
Und auch wenn sich die Probleme mit E-Scootern durch diese Maßnahmen verbessert haben, wie ein Stadtsprecher sagt, werden nun „weitere Handlungsalternativen geprüft“, um die Belastungen weiter zu verringern.
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So denkt man in Düsseldorf offen darüber nach, die in Gelsenkirchen vorgeschriebene Identitätsprüfung ebenfalls umzusetzen. Ob diese kommen werde, sei aber noch nicht klar, betont der Stadtsprecher. „Sie ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens in Gelsenkirchen.“ Der Ansatz sei interessant und man erwarte nun mit Spannung das Ende des Rechtsstreits. Die Städte Duisburg und Essen hingegen erklärten auf Anfrage, vorerst keine weiteren Maßnahmen zu planen.
Anbieter kritisieren Verbote scharf
Eine Ankündigung, die den E-Scooter-Anbietern wenig Freude bereiten dürfte. „Den unmittelbaren Schaden der Entscheidung in Gelsenkirchen tragen die insgesamt 40.000 Nutzer, die vorerst ohne das beliebte und umweltfreundliche Mobilitätsangebot auskommen, mit dem sie 2023 noch 400.000 Kilometer im Stadtgebiet zurückgelegt haben“, kritisiert der Bolt-Sprecher. „Wir Anbieter hoffen daher auf eine zeitnahe und unbürokratische rechtliche Klärung im Sinne sowohl der Verkehrssicherheit als auch der Verkehrswende.“
Und auch Tier Mobility hofft, „dass die Stadt Gelsenkirchen die Sinnhaftigkeit dieser Anforderung noch einmal prüft oder das Gericht zeitnah eine Entscheidung über die Identitätsprüfung fällt und wir eine Möglichkeit für unsere Nutzer finden, E-Scooter in Gelsenkirchen zeitnah wieder zur Verfügung zu stellen“, sagt ein Sprecher.
Nutzer mit ihren eigenen E-Scootern sind von dem Verbot in Gelsenkirchen indes nicht betroffen. Doch auch ihnen machen neue Regeln das Leben schwer. Die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) untersagte die Mitnahme der Roller in ihren Bussen und Bahnen zum 1. April. Damit folgte man dem Beispiel anderer ÖPNV-Unternehmen, wie Rheinbahn oder Ruhrbahn, die dieses Verbot bereits zum 1. März umgesetzt hatten.