Der Abschuss von Wölfin Gloria bleibt umstritten. Jetzt geht das Hin und Her in die Verlängerung.

Nur wenige Tage vor Weihnachten erteilt der Kreis Wesel in Abstimmung mit dem NRW-Umweltministerium eine Ausnahmegenehmigung, um Problemwölfin Gloria zu erlegen. Die Naturschutzverbände sind auf dem Baum, fühlen sich nicht ausreichend mitgenommen. Just kündigt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) an, den Abschuss gerichtlich stoppen zu lassen.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird erst in der kommenden Woche über den Antrag des BUND entscheiden. Mindestens bis dahin also darf Wölfin Gloria nicht geschossen werden. Das zeigt, wie ungünstig die Terminierung ist.

Dass der Abschuss ein gerichtliches Nachspiel haben wird, war zu erwarten, der Kreis Wesel rechnete nach eigener Aussage selbst damit. Das macht wohl auch die Erfahrung: Bereits in der Vergangenheit haben sich die Gerichte mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob Gloria entnommen werden kann. Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass sie weiterleben darf.

Wer wird schießen?

Doch inzwischen ist die Lage eine andere, seitdem sich die Umweltminister bei ihrer jüngsten Konferenz für Erleichterungen beim Abschuss von Wölfen eingesetzt haben.

Allein: Keiner will es tun; zumindest nicht die örtlichen Jägerinnen und Jäger. Weil die Rückkehr des Wolfes von Beginn an die Gesellschaft spaltet und die Debatte teils sehr emotional geführt wird, fürchten die Revierjäger persönliche Bedrohungslagen. Deshalb werden Jäger außerhalb des Reviers mit der Aufgabe betraut.

Überhaupt stellt sich die Frage, wie gewährleistet werden kann, dass der richtige Wolf getroffen wird. Für den Fall, dass eben nicht Gloria getroffen wird, rechtfertigt die Ausnahmegenehmigung sogar die Entnahme eines weiteren Wolfes.

Das Kapitel um die Problemwölfin ist also noch nicht abgeschlossen. Selbst wenn sie erlegt werden würde: Es gibt noch weitere Wölfe.