Hünxe. Im gemeinsam betriebenen Imbiss in Hünxe-Drevenack tötete er die 50-Jährige mit 27 Messerstichen. Urteil fiel nach 13 Verhandlungstagen.

Von einem krankhaften Eifersuchtswahn getrieben tötete ein 50-jähriger Weseler am 24. Februar 2024 in Hünxe-Drevenack seine gleichaltrige Ehefrau. Obwohl es dafür sonst überhaupt kein Anzeichen gibt, ist der Mann bis heute davon überzeugt, dass seine Frau ihn betrog. Nach 13 Verhandlungstagen fällte die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg ein Urteil.

Die Richter waren am Ende des langen Verfahrens davon überzeugt, dass der Angeklagte sich am Tattag etwa 40 Minuten vor seiner Frau in den von beiden betriebenen Imbiss begab. Die Ton-Aufzeichnung einer Überwachungskamera ließ keinen Zweifel daran, dass die 50-Jährige ihre Arbeit wie an jedem Morgen aufgenommen hatte, bevor ihr Ehemann sie aus einem Nebenraum rief.

Nach 13 Verhandlungstagen fällte die Schwurgerichtskammer ein Urteil.
Nach 13 Verhandlungstagen fällte die Schwurgerichtskammer ein Urteil. © Bodo Malsch

Angeklagter ließ 50-Jährige sterbend zurück

Wie schon mehrfach zuvor verlangte er, den Namen des Mannes zu erfahren, mit dem seine Frau ihn betrüge. Die 50-Jährige versuchte ihn noch zu beruhigen. Dann bestimmen Schmerzensschreie die nächsten drei Minuten der Aufnahme. 27 Stiche trafen die zierliche kleine Frau, die keine Chance gegen den Täter hatte. Ein Messer mit einer 19 Zentimeter langen Klinge verletzte Lunge, Magen, Zwerchfell und Darm der 50-Jährigen.

Während der Angeklagte kurz die Gaststätte verließ, konnte die 50-Jährige einen Notruf absetzen. Als der Angeklagte zurück kehrte, nahm er ihr das Telefon weg. „Ein Arzt ist unterwegs“, log er. Dann schloss er die Sterbende in dem Imbiss ein und verließ den Tatort.

Schwurgerichtskammer ging von Heimtücke aus

Staatsanwaltschaft und Verteidigung werteten die als Mord angeklagte Tat in ihren Schlussvorträgen nur als Totschlag. Lediglich der Nebenklagevertreter forderte eine Verurteilung wegen Mordes und behielt damit Recht. Die Kammer ging im Urteil von Mord aus. Allerdings sah sie nur das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an. Die Tonaufnahme der Tat lasse nur vier Sekunden Raum dafür, dass der Angeklagte nach dem letzten Beschwichtigungsversuch seiner Frau zum Messer griff und zuzustechen begann. Eine Zeitspanne, die für die arg- und wehrlose Frau zu kurz gewesen sei, um auf die Gefahr zu reagieren.

Niedrige Beweggründe nahm das Gericht entgegen der Anklage nicht an. Dagegen sprach der krankhafte Eifersuchtswahn, durch den der Mann in der Tatsituation nicht mehr in der Lage gewesen sei, Wut und Frustration zu kontrollieren. Ursächlich für den Wahn sah die Kammer hirnorganische Veränderungen, die durch Krebstumore und eine Strahlentherapie verursacht worden waren.

Angehörige gerieten vor dem Gericht aneinander

Die Strafe fiel mit achteinhalb Jahren Gefängnis drei Monate niedriger aus als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Abgesehen davon, dass der Angeklagte zur Tatzeit nicht voll schuldfähig war, sah die Kammer noch eine Reihe weiterer Umstände, die zu Gunsten des 50-Jährigen zu werten seien: Er legte ein Teilgeständnis ab, ist bislang nicht vorbestraft, stellte sich zwei Tage nach der Tat selbst der Polizei und ist durch seine Erkrankung besonders haftempfindlich.

Einige Zuhörer quittierten das Urteil mit unverhohlenem Unverständnis. Unmittelbar vor Beginn des letzten Sitzungstermins war es am frühen Nachmittag vor dem Gerichtsgebäude zu einer körperlichen Auseinandersetzung von Angehörigen der Getöteten und des Angeklagten gekommen. Dabei soll auch ein Messer eingesetzt worden sein. Mehrere Personen sollen verletzt worden sein.