Schermbeck. Die Gemeinde Schermbeck erwägt wiederholt Klage gegen die Trassenführung der neuen Wasserstoffleitung DoHa. Welche Gründe sie anführt.

Die geplante Wasserstoffleitung Dorsten-Duisburg-Hamborn (DoHa) beschäftigt die betroffenen Kommunen im Kreis Wesel schon seit Jahren. Rund 40 Kilometer lang soll die Trasse werden und künftig Industriebetriebe mit Wasserstoff als Energiequelle versorgen. Beteiligt an dem Projekt sind mit 70 Prozent Open Grid Europe und mit 30 Prozent Thyssengas.

Die DoHa soll künftig eine Erdgas- und Wasserstoffleitung vom Startpunkt in Dorsten mit dem Thyssengasnetz in Hamborn verbinden und so zur Klimaneutralität in der Stahlproduktion des Ruhrgebiets beitragen. Startschuss war Ende März 2021 die Veröffentlichung des Netzentwicklungsplans 2020. Der Zeitplan sieht den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für den Dezember 2025, den Baubeginn im März beziehungsweise April 2026 und die Inbetriebnahme der Leitung für Ende 2027 vor.

Schermbeck nimmt wiederholt Stellung

Eine für alle beteiligten Parteien zufriedenstellende Trassenführung zu finden, gestaltet sich allerdings schwierig. Auch in Schermbeck sorgt das Planfeststellungsverfahren für Unmut. Deshalb soll der Rat am 21. November über eine neuerliche Stellungnahme zur Trassenplanung abstimmen, die neben einer Reihe von Argumenten und Faktoren, die aus Sicht der Gemeinde berücksichtigt werden müssen, wieder eine mögliche Klage gegen die Entscheidung des Genehmigungsantrages ankündigt.

Am 30. Juni 2022 hatte der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss bereits eine erste ablehnende Stellungnahme beschlossen. Schon zum damaligen Zeitpunkt hatte der Rat bei nur einer Gegenstimme dafür gestimmt, bei Nichtberücksichtigung der Schermbecker Stellungnahme „die Entscheidung zum Genehmigungsantrag gerichtlich klären zu lassen.“ Noch im November desselben Jahres folgte eine zweite, ergänzende Stellungnahme seitens der Gemeinde.

Dennoch hat die zuständige Regionalplanungsbehörde des Regionalverbandes Ruhr am 23. Dezember 2022 festgestellt, dass der Antragskorridor für die geplante Wasserstoffleitung mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar sei. Die Planunterlagen waren vom 23. September bis zum 22. Oktober öffentlich zugänglich - nach Informationen seitens der Gemeinde allerdings nur auf der Internetseite der Bezirksregierung. Jetzt kann jeder, der von dem Vorhaben betroffen ist, noch bis zum 22. November Einwände erheben.

Kritik an der Trassenplanung

Zu den Bedenken, Anregungen und Hinweisen in der aktuellen Stellungnahme gehört, dass die Nutzung und Zufahrt der Pferdeweide angrenzend zur Straße Witte Berg, die zum Sondergebiet „Wohnen mit Pferden“ gehört, nicht mehr möglich wäre. Dadurch sei die artgerechte Pferdehaltung gefährdet, was dem öffentlich-rechtlichen Durchführungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Bauherren widerspricht.

Auch ist für die Gemeinde nicht ausreichend ersichtlich, welche weiteren Gemeindestraßen außer dem Kapellenweg für die Zufahrt genutzt werden müssen. Daher fordert sie eine entsprechende Ergänzung der Planungsunterlagen. Außerdem wird die Nutzung des Brannenwegs, der Holthausener Straße und des Bruchmühlenwegs infrage gestellt. Vor allem vor dem Hintergrund, dass Teile des Brannenwegs, wegen ihres schlechten Zustands, seit Jahren für Fahrzeuge aller Art gesperrt sind.

Darüber hinaus wird in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es sich bei Abschnitten der Gemeindestraße Im Aap um eine Privatstraße handelt und darauf, dass für jede einzelne Zufahrt ein entsprechender privatrechtlicher Gestattungsvertrag notwendig sei, weil die Straßen und Wege nicht unter die Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes fallen – mit Ausnahme des Kappellenwegs. In Gahlen soll außerdem die Arbeit an der Leitungstrasse an die Errichtung eines Mobilfunkmastes angepasst werden, um diese nicht zu verzögern. Dort äußert die Gemeinde auch Bedenken an der Nutzung eines Grundstücks für die Armaturenstation.