Schermbeck. Im Rat waren am Mittwoch die Grundsteuerreform und das Haushaltsjahr 2025 Thema auf der Tagesordnung. Wie entschieden wurde.
Die gute Nachricht vorweg: In Schermbeck wird es im nächsten Jahr voraussichtlich keine Steuererhöhung geben. Die Gemeinde konnte das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Plus von 6,6 Millionen Euro abschließen. „Das ist der Grund, weshalb wir im Moment trotz Fehlbeträgen aus den Vorjahren keine Steuererhöhung einführen müssen“, erklärt Kämmerer Alexander Thomann am vergangenen Mittwoch im Rat. Die Rücklagenbildung der Gemeinde wurde begünstigt durch Positionen wie die Sonderzuweisungen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekriegs in Höhe von 830.000 Euro und die Tatsache, dass einige Stellen im Jahr 2023 nicht besetzt werden konnten, was eine Einsparung von 754.000 Euro bedeutete.
Wesentlichen Einfluss auf die Finanzen der Gemeinde Schermbeck im kommenden Jahr nehmen unter anderem die weitere Zuweisung von Flüchtlingen, die Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025, der Bedarf eines hohen Investitionsvolumens für die kommunale Infrastruktur und das Zinsrisiko bei der Beschaffung von langfristigem Fremdkapital.
Keine differenzierten Hebesätze in Schermbeck
Auch mit der Grundsteuer-Debatte hat der Rat sich auseinandergesetzt. „Wir empfehlen keine differenzierten Hebesätze einzuführen“, so Kämmerer Alexander Thomann. Das bekräftigt auch Bürgermeister Mike Rexforth. „Das Land muss nicht aushalten, was auf uns zukommt, wenn wir hier die Hebesätze einführen“, meint er. Die Folge wären zahlreiche Widerspruchsverfahren. „Die Grundsteuerreform ist auf Bundesebene verunglückt“, untermalt Hubert Große-Ruiken (CDU) die Aussagen seiner Vorredner. Er rät, ebenfalls dazu bei der Grundsteuer A und B zu bleiben.
Auch Klaus Roth (BfB) hält die Gesetzgebung für unglücklich, sah aber keine Begründung für die Sorge vor rechtlichen Folgen bei Einführung der differenzierten Hebesätze. Dennoch sprach auch er sich für die Beibehaltung der getrennten Hebesätze aus. Mit einer Gegenstimme hat der Rat die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze mehrheitlich abgelehnt und sich für die Beibehaltung eines jeweils einheitlichen Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B ausgesprochen.