Oberhausen. Wie stelle ich einen Antrag? Welche Angaben muss der Antrag erhalten? Welche Fristen sind wichtig? Wir nennen die wichtigsten Fakten.

Nicht alle Oberhausener Wahlberechtigten wollen bis zum 23. Februar warten, um ihr Kreuzchen zu machen. Sie möchten ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Angesichts der vorgezogenen Abstimmung kommen allerdings Fragen auf. Die Redaktion fasst Informationen der städtischen Pressestelle und der Deutschen Post zusammen:

Ab wann können Stimmberechtigte Unterlagen für die Briefwahl anfordern?

Die Anträge können bereits jetzt gestellt werden und zwar an folgende Mailadresse: briefwahl@oberhausen.de. Ein Anruf genügt in diesem Fall nicht, es muss eine schriftliche Form vorliegen.

Wann kommen die Unterlagen zur Briefwahl für die Bundestagswahl?

Die Zustellung kann erst ab dem 10. Februar erfolgen, da erst ab Mitte oder Ende der 6. Kalenderwoche (3. bis 8. Februar) die Stimmzettel vorliegen. Vorher prüfen nämlich noch die zuständigen Gremien, ob und welche Kandidaten sowie Parteien für die Wahl zugelassen werden.

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Antrag auf Briefwahl: Welche Angaben sind nötig?

Der Antrag muss auf jeden Fall folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum.

Bundestagswahl 2025: Wann kommt die Wahlbenachrichtigung?

Ende Januar will die Stadt damit beginnen, die Wahlbenachrichtigungen an die Wählerinnen und Wähler in Oberhausen zu verschicken.

Wenn nun der Versand der Briefwahlunterlagen erst am 10. Februar beginnt und 13 Tage später schon die Wahl stattfindet, ist das im Vergleich zu anderen Urnengängen ein sehr kurzer Zeitraum. Ruft deshalb die Stadt Oberhausen wie manche anderen Städte dazu auf, dann doch lieber am 23. Februar selbst wählen zu gehen?

Eine solche Empfehlung gibt die Stadtspitze nicht aus. Den Wahlberechtigten sei es überlassen zu entscheiden, wie sie abstimmen möchten. Allerdings wird es aus dem Rathaus durchaus noch Aufrufe geben, rechtzeitig die Unterlagen abzuschicken.

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Bundestagswahl 2025: Schafft es die Post, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zuzustellen?

Bedenken, wonach wegen der neuen gesetzlichen Brieflaufzeiten Wahlbriefe zu spät eintreffen könnten, sind nach Aussage der Post unbegründet. In einer Pressemitteilung heißt es: „Auch wenn die Vorschrift des neuen Postgesetzes zur Beförderung von Briefen vorgibt, dass 95 Prozent der eingelieferten Briefsendungen am dritten Werktag nach der Einlieferung zuzustellen sind, stellt die Deutsche Post seit dem 1. Januar 2025 Briefe in der Regel bis zum zweiten Werktag zu.“ Das entspreche auch den Vorgaben des Postgesetzes zu Wahlen: Danach müssen die Unterlagen spätestens am zweiten Tag nach der Abgabe zugestellt werden.

Briefwahl zur Bundestagswahl 2025: Wann muss der Wahlbrief in den Briefkasten?

Der Wahlbrief muss spätestens bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Briefwahlstimmen, die am 20. Februar vor der letzten Leerung des betreffenden Briefkastens eingeworfen oder eine Filiale abgegeben werden, kommen auch noch rechtzeitig an. Im Zweifelsfall kann man sich aber auch noch mit der Stadt in Verbindung setzen, die die Unterlagen abholt. Die Stadt weist explizit darauf hin: „Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst.“

Bundestagswahl 2025: Wo gibt es in Oberhausen Sofortwahlstellen?

Sofortwahlstellen stehen erneut zur Verfügung. Sie sind ab dem 8. Februar samstags im Technischen Rathaus Sterkrade und im Rathaus Alt-Oberhausen geöffnet. Ab dem 10. Februar 2025 sind dann alle drei Sofortwahlstellen von montags bis freitags geöffnet:

  1. Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66
  2. Rathaus Osterfeld, Bottroper Straße 183
  3. Rathaus Alt-Oberhausen, Schwartzstraße 72

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