Mülheim. Die Trinkerszene in der City ist seit geraumer Zeit ein Ärgernis. Nun kommt ein Alkoholverbot ins Spiel. Warum die Stadt skeptisch ist.
Was tun gegen die Trinkerszene, die sich seit fast drei Jahren am unteren Ende der Schloßstraße niedergelassen hat und mit dafür gesorgt hat, dass sich das Bild der Mülheimer Innenstadt an dieser Stelle weiter zum Negativen verändert hat? Mülheims FDP versuchte es nun, mit einem lokalen Alkoholverbot.
„Zunehmend Anlass zur Besorgnis“ äußerte der Liberale Markus Schulz im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung aufgrund der wachsenden Gruppe an Menschen, die dem öffentlichen Alkoholkonsum nachgeht. „Familien mit Kindern, ältere Menschen sowie andere Passanten fühlen sich durch das Verhalten dieser Personengruppen verunsichert“, so Schulz. Es sei wiederholt zu Konflikten und Störungen der öffentlichen Ordnung gekommen. „Es liegt somit nicht mehr nur eine bloße Belästigung durch alkoholisierte Menschen vor“
Wer vom Alkoholverbot ausgenommen bleiben soll
Die Lösung konnte in den Augen der Freien Demokraten die Einrichtung einer befristeten Alkoholverbotszone sein. Vom Kurt-Schumacher-Platz bis zum unteren Ende der Schloßstraße sowie am Stadthafen soll ein ganztägiges Alkoholverbot im öffentlichen Raum eingerichtet werden. Die Bereiche der ansässigen Gastronomie sollen davon ausgenommen sein. Ausnahmeregelungen für Veranstaltungen sollen ebenfalls explizit möglich sein.
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„Diese Ausnahmeregelungen widersprechen sich ein Stück weit und so hat das Gericht das auch gesehen“, sagt Christa Bargatzky vom Ordungsamt. 2018 habe es nämlich in Duisburg ein ähnliches Ansinnen gegeben, dass dann rechtlich baden ging. Mit der Begründung, der reine Konsum von Alkohol stelle keine Gefahr da.
Verbotszone: „Weder angemessen noch nachhaltig“
„Wir haben auch Veranstaltungen wie ,Schön hier‘ in der Nähe, wo ja auch bewusst Alkohol ausgeschenkt wird“, gibt Ordnungsdezernentin Anja Franke zu bedenken. Eine Verbotszone sei rechtlich weder angemessen, noch habe sie in anderen Städten nachhaltig Anwendung gefunden.
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Zwar würden sich viele Menschen darüber ärgern, zum Beispiel von angetrunkenen Personen angepöbelt zu werden, echte Straftaten seien von der Gruppe aber noch nicht ausgegangen. „Die Szene ist dort nicht gut aufgehoben, das haben wir schon klar gesagt, es ist aber nicht über Platzverweise zu lösen“, so die Beigeordnete.
Max Oesterwind von der CDU gab an, selbst zahlreiche Urteile zu ähnlichen Themen recherchiert zu haben. „Es ist rechtlich nicht durchsetzbar und wir wollen keine unendliche Arbeitszeit der Verwaltung binden, wenn wir am Ende kein Ergebnis haben.“ Lediglich gegen die Stimmen der FDP und der AfD wurde der Antrag abgelehnt.
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