Mülheim. Mülheims Finanzamt ist geflutet mit Einsprüchen gegen Grundsteuer-Bescheide. Wie oft die Behörde nachgegeben hat, wie der Bearbeitungsstand ist.
Während die Entscheidung im Mülheimer Stadtrat über den künftigen Hebesatz bei der Grundsteuer immer näher rückt, ist tausenden Hausbesitzern in der Stadt weiterhin schleierhaft, wie ihr Besitz grundsätzlich neu bewertet wird. Allein 11.074 Einsprüche gegen den sogenannten Grundsteuerwertfeststellungsbescheid zählte das Finanzamt im vergangenen September. Wieviele davon abgearbeitet wurden, lässt die Oberfinanzdirektion des Landes allerdings offen.
Zudem liegen weitere 6338 Einsprüche gegen die Grundsteuermessbetragsfestsetzung vor. Mit rund 17.000 Einwänden und einer Quote von etwa 11,8 Prozent liegt Mülheim landesweit im oberen Bereich der Städte.
Kritik an undifferenzierten Bodenrichtwerten
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Und nicht wenige Fragen scheinen ungelöst zu sein: So wies der Bund der Steuerzahler noch im Juni auf Versäumnisse hin, städtische Gutachterausschüsse hätten in ihren Bodenrichtwertkarten kleinere Zonen anlegen müssen, um tatsächliche Grundstückswerte abzubilden. Besonders im Mülheimer Süden, wo die Grundstücke oft groß sind, aber eben aus nicht geringen Teilen aus unverbaubarem Gartenland bestehen, hätte dies spürbare Auswirkungen.
Von einer Verdreifachung der Grundsteuer ist hier die Rede - und das auch schon unter der „alten“ Bedingung des aktuellen Hebesatzes von 890 Prozent. Möglicherweise aber steht der bald schon bei 1069 Prozent.
Die Stadt wies die Kritik zurück, weil eine differenzierte Betrachtung die städtische Personalkapazität überfordern würde. Gleichwohl räumte sie ein, dass jeder Bürger versuchen könne, diese Abstufung beim Finanzamt geltend zu machen. Diese vermeintlichen „Einzelfälle“ aber könnten nun zu zusätzlichen Belastungen des Finanzamtes geführt haben.
Rund 1300 Einsprüche bisher zugunsten von Eigentümern entschieden
Zwar ist unklar, in welchem Maß das geschehen ist, laut Auskunft der Oberfinanzdirektion NRW sind jedoch bisher rund 1300 der rund 17.000 Verfahren zu Gunsten der Hauseigentümerinnen und -eigentümer entschieden worden. Offen lässt man hierbei, ob die übrigen Einsprüche zu Ungunsten der Betroffenen entschieden oder womöglich noch gar nicht bearbeitet wurden.
Auf nachdrückliche Anfrage der Redaktion gibt es darauf keine Antwort, lediglich heißt es: „Das angefragte Zahlenmaterial liegt für die einzelnen Finanzämter nicht vor.“ Fehlt im Land oder in den Finanzämtern inzwischen die Übersicht? Der Eigentümerverband Haus und Grund sprach erst vor wenigen Tagen von einem „Staatsversagen. Rund 90 Prozent der Haushalte wissen noch nicht, wie viel Grundsteuer sie im nächsten Jahr zahlen müssen“.
Bei einem negativen Bescheid zum Einspruch bliebe den Eigentümern dann wohl nur noch der Klageweg, nicht nur gegen den Hebesatz, sondern nun auch gegen abweichende Berechnungen des Wertes eines Grundstücks.
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