Mülheim. Einwegverpackungen vermüllen weiterhin Mülheimer Grünflächen. Das Verpackungsgesetz soll den Müll reduzieren. Warum es nicht umgesetzt wird.
Der in Mülleimer gequetschte Pizzakarton, der auf dem Weg hin und her rollende Kaffeebecher „to go“, die auf der Wiese schippernde Pommes-Schale - das sollte alles eigentlich längst Vergangenheit sein. Wenn es denn ein effektives Verpackungsgesetz gäbe. Warum das - und der massenhafte Verpackungsmüll - auch in Mülheim weiterhin ein ungelöstes Problem darstellt, offenbarte sich im Umweltausschuss. Und die anschließende Frage: Wie oft wird‘s eigentlich noch diskutiert?
Bevor es dazu kommt: Seit Januar 2023 müsste jedes Essen und jedes Getränk, das außer Haus geht, auch in einer Mehrweg-Verpackung angeboten werden. Das gilt zumindest für Betriebe ab 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und mit mehr als fünf Beschäftigten. Nur können sich auch solche Betriebe aktuell entspannt zurücklehnen. Denn kontrolliert wird es nicht.
Seit 2017 kommt Mülheims Verwaltung ihrer Pflicht zur Kontrolle nicht nach
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Zuständig wäre die untere Abfallwirtschaftsbehörde im Umweltamt. Doch ihr stehe „das dafür erforderliche Fachpersonal nicht zur Verfügung“, erläuterte Umweltamtsleiterin Ulrike Bresa im Umweltausschuss. „Nach wie vor“, betonte sie. Denn seit Inkrafttreten der ersten Gesetzesnovelle im Jahr 2017 fehle es an Personal zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Was manchen im Ausschuss verwunderte: Ausgerechnet diese Abteilung im Dezernat 70 ist die einzige, die aktuell den vollen Stellenschlüssel von acht zur Verfügung hat. Alle weiteren Abteilungen von der Naturschutzbehörde bis zur besonders dezimierten Forstverwaltung haben zum Teil deutlich weniger Stellen besetzt als zur Erfüllung der Aufgaben vorgesehen.
Bresa jedoch betonte: „Ohne Ausweitung der Stellen und des Personals kommen wir hier nicht weiter.“
SPD drängt darauf, Bedarfe in Etatdebatte endlich zu benennen
Daniel Mühlenfeld, umweltpolitischer Sprecher der SPD, fasste daraufhin zusammen: „Das heißt, dass eine Aufgabe, die sich aus gesetzlicher Vorschrift seit 2017 ergibt, von der Stadt nicht erbracht wird.“ Wollte es aber nicht so stehenlassen: „Was resultiert daraus, dass die Aufgabe nicht wahrgenommen wird?“
Umweltdezernent Felix Blasch stellte in Aussicht, dass man eine zusätzliche Stelle einrichten wolle, „ob das aber gelingt, hängt vom Haushalt ab“. Mühlenfeld bat darum, die Verwaltung möge rechtzeitig vor der anstehenden Etatrunde eine Aufstellung über den Stellenbedarf mit einer Priorisierung einreichen. „Das fordere ich auch nicht zum ersten Mal“, ergänzte der SPD-Sprecher mit Blick auf die Debatte schon im vergangenen Jahr.
Sorge: Verliert die Stadt das Abschreckungspotenzial?
Gegenüber der Redaktion bekräftigt Mühlenfeld die Dringlichkeit zusätzlicher Stellen, denn nicht nur gebe es Folgekosten, wenn diese Aufgaben nicht erfüllt würden. Die Verwaltung verlöre auch ihr „Abschreckungspotenzial“, wenn sie Fehlverhalten nicht mehr ahnden könne. Beim ruhenden Verkehr sei es bereits so, dass es fürs Falschparken häufig nur eine geringe Gefahr gebe, erwischt zu werden.
Die SPD will im Hauptausschuss auf eine solche priorisierte Stellenbedarfsliste pochen. Doch wer bezahlt das zusätzliche Personal? „Die Kommune muss so ausgestattet sein, dass sie die gesetzlichen Pflichtaufgaben erfüllen kann“, sieht Mühlenfeld den Ball im Feld der Bezirksregierung. Sie müsse die Frage beantworten, was wichtiger sei: die gesetzliche Aufgabe oder das Einsparziel.
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