Mülheim. Zu einem Konflikt kam es am 1. Mai zwischen Veranstalter und MLPD, samt rechtlichen Schritten. Wieso die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermittelt.
Bei der Maikundgebung, die am 1. Mai auf Einladung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in der Müga stattfand, war es zu einem Streit zwischen Sabine Schweizerhof, Mitglied der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD), und dem DGB-Stadtverband-Vorsitzenden Filip Fischer gekommen. Der Grund: Fischer sah die Parteianhänger als nicht berechtigt, mit ihrem Stand an der Kundgebung teilzunehmen, diese waren ohne Genehmigung vor Ort. Im Rahmen der Auseinandersetzung war die Polizei eingeschaltet und schließlich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz geschrieben worden. Wie nun bekannt wird, sind die Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft Duisburg eingestellt worden.
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„Wir können bestätigen, dass das von Amts wegen eingeleitete Verfahren gegen Frau Schweizerhof gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat eingestellt wurde“, heißt es auf Nachfrage von Staatsanwältin Marieluise Hepe.
Eklat bei Mülheimer Maikundgebung: Es gab keinen Gesetzesbruch
„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war davon auszugehen, dass es sich bei ihrem Stand nicht um eine eigenständige Versammlung handelte, sondern sie selbst Teilnehmerin der Versammlung des DGB war. Hierfür sprachen neben der Einlassung von Frau Schweizerhof zudem auch die Gesamtumstände, insbesondere der öffentliche Aufruf des DGB zur Teilnahme an der Versammlung.“
In einem schriftlichen Statement gibt sich Sabine Schweizerhof erfreut ob der Verfahrenseinstellung, aber: „Leider hat Filip Fischer eine Entschuldigung bis heute nicht für nötig befunden.“ Dieser erklärt schriftlich: „Wir nehmen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Duisburg zur Kenntnis, betonen jedoch, dass das Auftreten der MLPD aus unserer Sicht das respektvolle Miteinander beim 1. Mai-Fest beeinträchtigt hat.“
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