Moers. Im Hauptausschuss wurden zwei Varianten für Hebesätze diskutiert. Die Stadt Moers hat einen Favoriten. Warum mehrere Fraktionen widersprechen.
Das Thema ist hochkomplex, gibt Wolfgang Thoenes zu. Und dennoch ist die Entscheidung über die Grundsteuerhebesätze im Jahr 2025 für viele Bürgerinnen und Bürger essenziell. Zwei Varianten hat der Stadtkämmerer den Mitgliedern des Moerser Hauptausschusses in der jüngsten Sitzung vorgelegt. Zu einer Einigung kam der Ausschuss nicht und verschob die Entscheidung in den Rat. Die Diskussion zeigte aber bereits, dass insbesondere in der Entscheidung über den Hebesatz für die Grundsteuer B eine Menge Zündstoff steckt.
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Die Stadtverwaltung hat in einer umfangreichen Vorlage ausgeführt, wie sie die Debatte einordnet. Ergebnis: Die Stadt Moers möchte sich an der Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen orientieren. Bereits im Juni hatte das Land für die einzelnen Kommunen aufkommensneutrale Hebesätze errechnet. Für Moers lag der damals vorgeschlagene Hebesatz für die Grundsteuer B bei 868 Prozentpunkten. Mitte September wurden diese Referenzwerte noch einmal aktualisiert – und sehen eine noch deutlichere Erhöhung des Hebesatzes auf 947 Prozentpunkte vor. Zum Vergleich: Der bisherige Hebesatz, der in die Berechnung der Grundsteuerhöhe mit einfließt, liegt 2024 bei 813.
Grundsteuer B in Moers: Zwei Varianten für Hebesätze 2025 – mit deutlichem Unterschied bei Wohngrundstücken
In der Ausschusssitzung wurden der Politik zwei Varianten zur Abstimmung vorgelegt. Die erste, und von der Stadt Moers favorisierte, sind undifferenzierte Hebesätze. Das bedeutet: Es wird – zumindest über den Hebesatz – bei der Erhebung der Grundsteuer B keine Unterscheidung gemacht, um was für eine Art von Grundstück es sich handelt. Für Besitzer von Wohnhäusern soll wie für Eigentümer von Gewerbeimmobilien der einheitliche Hebesatz von 947.
Als zweite Variante gelten sogenannte differenzierte Hebesätze. Hierbei wird sehr wohl unterschieden, wie das zu besteuernde Grundstück genutzt wird. Laut einer Berechnung des Landes könnte die Stadt Moers ebenfalls aufkommensneutrale Grundsteuern erheben, wenn für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 827 (also nur ein marginaler Anstieg im Vergleich zum 2024er-Wert) und für Nichtwohngrundstücke (z.B. gewerblich genutzt) ein Hebesatz von 1377 gilt.
Kritik an favorisiertem Grundsteuer-Hebesatz der Stadt Moers: „Die Menschen gucken in ihr Portemonnaie“
Letztere Variante scheinen mehrere im Ausschuss vertretene Fraktionen vorzuziehen, um die Bürgerinnen und Bürger mit Wohngrundstücken nicht zu stark mit Steuererhöhungen zu belasten. Claus Peter Küster, Vorsitzender der Fraktion Die Grafschafter, spricht sich etwa für differenzierte Hebesätze aus: „Den Menschen ist die Berechnungsgrundlage ziemlich egal, die gucken in ihr Portemonnaie. Deshalb möchten wir den niedrigeren Hebesatz wählen.“ Auch Martin Borges stellt in Aussicht, dass seine Fraktion Liberale Union für diese Variante stimmen wolle.
Ein ähnliches Bild zeichnet sich innerhalb der CDU-Fraktion ab, wie deren Fraktionsvorsitzender Michael Gawlik ausführt. Schließlich wäre die von der Stadt Moers vorgezogene Variante für Eigentümer von Wohngrundstücken 15 Prozent teurer als die differenzierte Erhebungsweise. Kämmerer Thoenes argumentiert dagegen, dass der Wert von Ein- und Zweifamilienhäusern in den zurückliegenden Jahrzehnten ja auch stark gestiegen sei.
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Wie die CDU bat auch die SPD-Fraktion aufgrund von Beratungsbedarf um eine Verschiebung des Beschlusses in den Rat. „Wir sollten nicht gezwungen werden, eine Entscheidung zu treffen, die wir nicht sachgerecht beurteilen können“, bemängelt Hans-Gerhard Rötters. Damit spielt der SPD-Stadtverbandschef auf das Tempo an, mit welcher die Verwaltung ein Votum forcieren will.
„Wir sollten nicht gezwungen werden, eine Entscheidung zu treffen, die wir nicht sachgerecht beurteilen können.“
Denn klar ist: Sollte nicht bis zum Jahresende, sondern erst bis zum 30. Juni 2025 ein Hebesatz für das kommende Jahr beschlossen werden, kostet das den städtischen Haushalt etwa 50.000 Euro. Dauert der Beschluss noch länger, kann die Stadt Moers für das kommende Jahr gar keine Grundsteuer erheben. Neben dem Kämmerer nimmt deshalb auch Bürgermeister Christoph Fleischhauer die Fraktionen in die Pflicht, in der Ratssitzung am Mittwoch, 4. Dezember, eine Entscheidung zu fällen.
Sorge bereitet der Verwaltungsspitze indes ebenfalls die Rechtssicherheit der differenzierten Hebesätze. Ein Gutachten des Städtetages NRW habe demnach ergeben, dass diese für viele Bürger günstigere Berechnungsgrundlage nicht legitim sei – und widerspricht damit der Auffassung der Landesregierung. Sollten allen voran die Gewerbetreibenden massenhaft gegen die für sie höheren Hebesätze klagen und Recht bekommen, müsste die Stadt hier nachträglich mit Hebesatz 827 versteuern. Die Folge im Worst Case: Ein Loch von 2,9 Millionen Euro, das in der Stadtkasse klaffen würde. Ein Risiko, das man im Rathaus offenbar lieber nicht in Kauf nehmen möchte.