Moers. Die Enni ist vorbereitet für den Winter. Das Salzlager ist gefüllt; Fahrzeuge stehen bereit. Wie, wann und wo gestreut wird – und wo nicht.
Die Temperaturen sind zum Wochenstart deutlich gesunken. In Sachen Winter sind sich Meteorologen derzeit zwar noch nicht einig. Aber zur Wochenmitte könnte es hier erstmals Temperaturen um den Gefrierpunkt geben. Wie es auch kommt: Der Winterdienst der Enni Stadt & Service Niederrhein (Enni) ist seit Mitte November in Rufbereitschaft und übt in diesen Tagen mit seinen Räumfahrzeugen auf dem Betriebshof am Jostenhof schon mal den Ernstfall. Das teilt die Enni-Unternehmensgruppe mit.
Das Team des zuständigen Abteilungsleiters Ulrich Kempken habe die rund 400 Kilometer des Moerser Straßennetzes bis zum Frühjahr stets im Auge und werde je nach den Prognosen deutscher Wetterdienste sicherlich bald mit Streufahrzeugen ausrücken, heißt es in einer Mitteilung an die Redaktion. „Autofahrer sollten aber bereits in der jetzigen Übergangszeit sehr vorsichtig unterwegs sein“, mahnt Kempken. Straßen könnten vor allem morgens und abends in Sekunden überfrieren und gepaart mit dem derzeit rieselnden Laub plötzlich zu gefährlichen Rutschbahnen werden.
Das Salzlager in Moers ist gefüllt
Bislang war der Winterdienst in Moers aber noch nicht gefordert. Für den Fall der Fälle hat Kempken das Salzlager am Jostenhof mit rund 900 Tonnen Streugut wieder gut gefüllt. Neun Einsatzfahrzeuge stehen bereit, von denen drei speziell auch für den Einsatz auf Radwegen geeignet sind.
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Enni testet in diesem Winter mit zwei Streufahrzeugen, die Straßen überwiegend mit Sole statt mit reinem Salz zu streuen. „Damit wollen wir zukünftig die ausgebrachten Salzmengen und somit Kosten reduzieren und umweltverträglicher arbeiten“, heißt es.
Enni erklärt das übliche Prozedere: Aktuell gehört zur Routine, dass ein Mitarbeiter bei angekündigten Temperaturen unter drei Grad Celsius morgens gegen drei Uhr bekannte Problemstellen wie Brücken und Unterführungen abfährt und auf Glätte kontrolliert. Stellt er eine Rutschgefahr fest, so alarmiert er sofort den Bereitschaftsdienst, der dann je nach Einsatz mit bis zu 60 Kollegen zeitgleich ausrückt. Kempken: „Je nach Stärke des Wintereinbruchs haben wir unterschiedliche Szenarien eingespielt und Abläufe fest geregelt.“ Ziel sei, dass der Verkehr stets weiter rollen kann.
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Dazu gehört laut Kempken, dass der Winterdienst Prioritäten setzt. Heißt: In jedem Fall befreien die Einsatzfahrzeuge immer zunächst die rund 160 Kilometer langen Hauptverkehrsstraßen sowie Schulbuslinien und 51 Kilometer priorisierte Radwege von Schnee und Eis. „Wenn es langanhaltend schneien sollte, geschieht dies täglich auch zweimal“, sagt der Abteilungsleiter. Parallel kümmert sich Enni um Gehwege zu städtischen Einrichtungen, etwa rund um Friedhöfe, Parkanlagen sowie an Kindergärten und Schulen. Kempken weiter: „Sind dann noch Kapazitäten frei und lassen es Einsatzzeiten noch zu, räumen wir Nebenstraßen der sogenannten Priorität 2.“
Die Straßenreinigungssatzung ist im Internet zu finden
Es gibt auch Straßen, in denen es keinen öffentlichen Winterdienst gibt. Bei jenen, die nicht der Streupflicht unterliegen, müssen Bürger auch in Moers im Winter stets selbst die Gehwege von Schnee und Eis befreien. „Wie und wo Bürger ihrer Kehrpflicht nachkommen müssen und wie dies geschehen muss, ist in der Straßenreinigungssatzung festgelegt, die wir im Internet veröffentlicht haben“, heißt es in der Mitteilung.
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In dieser Satzung ist im § 6 aufgeführt, was im Zuge der Straßenreinigung als Ordnungswidrigkeit gilt. Unter anderem heißt es dort: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig“ ... entgegen „§ 3 Abs. 2 Satz 4 und 5 der Verpflichtung nicht nachkommt, bei Eis- und Schneeglätte gekennzeichnete Fußgängerüberwege, Querungshilfen über die Fahrbahn und Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind.“
So viel kann eine Ordnungswidrigkeit kosten
Ebenfalls wird unter anderem aufgeführt, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer „entgegen § 3 Abs. 3 Satz 1 der Verpflichtung, bei Eis- und Schneeglätte Gehwege sowie die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den zu reinigenden Fahrbahnen mit abstumpfenden oder nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Satz 2 mit auftauenden Stoffen zu bestreuen, nicht nachkommt“. Im besagten § 3 ist aufgeführt, in welcher Weise Grundstückseigentümer Wege reinigen müssen, sofern ihnen das laut Straßenverzeichnis übertragen worden ist. Durchaus interessant ist auch der Satz 2 des § 6, in dem es heißt: „Jede Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000,00 € geahndet werden.“
Auf Kundenwunsch bietet Enni für private und gewerbliche Kunden einen individuellen Winterdienst an. Fragen zum Winterdienst beantwortet das Unternehmen unter der kostenlosen Servicenummer 0800 222 1040.