Kamp-Lintfort. Stadt gibt den Weg frei für Änderung von Bebauungsplänen. Was die Neu-Regelung für Hausbesitzer in der Altsiedlung bedeutet und ab wann sie gilt.
Hausbesitzer in der Kamp-Lintforter Altsiedlung können aufatmen: Mit einer Änderung zweier Bebauungspläne wird die Überdachung von Terrassen in der Siedlung neu geregelt. Somit soll künftig erlaubt sein, die bislang erlaubte überbaute Grundstücksfläche von 14 Metern mit einer Terrassenüberdachung um weitere fünf Meter aufzustocken. „Aus unserer Sicht ist das ein guter Kompromiss,“ so Planungsamtsleiterin Monika Fraling.
Mit dieser neuen Regelung wären rund 98 Prozent der Fälle, bei denen zuvor eine zu große Terrassenüberdachung festgestellt worden war, legitimiert, ein Rückbau somit nicht nötig. Dennoch blieben laut Verwaltung noch einige wenige Fälle, in denen Hausbesitzer hinter diese Grenze zurückgehen müssten. Hier werde die Stadt das Gespräch suchen.
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Nötig wurden die Planänderungen wegen der besonderen städtebaulichen Situation in der Altsiedlung mit ihrer historischen kleinteiligen Bebauung. Die oft schmalen und kleinflächigen Baufelder müssen regelmäßig durch Wohnhausanbauten voll ausgereizt werden, um eine ausreichende Wohnfläche zu schaffen. Für überdachte Terrassen bleibt innerhalb der 14 Meter – anders als in vielen anderen Wohngebieten – dann oft kein Platz mehr. Die Überschreitungsmöglichkeit ist daher auf die Altsiedlung begrenzt und nicht auf andere Siedlungsbereiche übertragbar.
Die Politik stimmte der Änderung der Bebauungspläne einstimmig zu. Damit ist das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen. Erst nach der öffentlichen Auslegung und dem Ratsbeschluss sind die Terrassenüberdachungen baurechtlich zulässig, erst dann können die Anwohner einen Bauantrag stellen.