Kamp-Lintfort. Kamp-Lintfort will ein Bebauungsplankonzept für die Dauercamper-Anlagen Altfeld und Eldorado auflegen und die Größe neuer Gebäude begrenzen.

Die Stadtverwaltung will für die Freizeitanlage in Altfeld und den Campingplatz Eldorado in Kamp-Lintfort ein Bebauungsplankonzept auflegen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Anlagen „sich weiterentwickelt“ haben, wie Bürgermeister Christoph Landscheidt am Dienstag vor der Presse formulierte.

Er meinte damit, dass so mancher den Campingplatz als Wohnort nutzt, die Parzelle großzügig bebaut, und dass die Betreiber der Anlagen das anscheinend auch gerne sähen.

Bürgermeister: „Eine unglückliche rechtliche Situation“

Laut Rechtsprechung dürfe die Stadt aber das Dauercampen nicht dulden. Und das, obwohl es durchaus rechtens ist, wenn ein Dauercamper die Adresse in der Anlage als Meldeadresse angebe. Laut Stadt seien das allein in Altfeld durchaus mehrere hundert Personen. „Eine unglückliche rechtliche Situation“, findet der Bürgermeister.

Auch für die Freizeitanlage Altfeld in Kamp-Lintfort soll das Bebauungsplankonzept gelten.
Auch für die Freizeitanlage Altfeld in Kamp-Lintfort soll das Bebauungsplankonzept gelten. © www.blossey.eu | Foto: Hans Blossey

Bei einer Begehung im Sommer habe man festgestellt, dass im Eldorado die Größen der Parzellen und der Bebauung einigermaßen im Rahmen seien. In Altfeld dagegen gebe es durchaus Menschen, die zwei Parzellen gekauft hätten und darauf ein 100-Quadratmeter-Haus gebaut hätten, zuzüglich Gartenhaus. „Das würde in jede normale Wohngegend auch passen“, findet Planungsamtsleiterin Monika Fraling. Mit der Stichtagsregelung von 2014 gebe es Bestandsschutz, bis der Eigentümer die Parzelle abgibt oder stirbt. Die Eigentümer solcher Parzellen seien der Stadt namentlich bekannt. Wer aber wie viel Zeit in seinem Häuschen genau verbringe, vermöge die Stadt natürlich nicht zu kontrollieren.

Für alle neuen Vorhaben bezieht sich die Stadt Kamp-Lintfort in ihrem Planungskonzept auf eine landesrechtliche Verordnung, die Camping- und Wochenendplatzverordnung. Das Konzept wurde jetzt dem Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt. Danach sollen Gebäude nicht größer als 50-Quadratmeter sein plus zehn Quadratmeter Terrasse. Monika Fraling sieht zudem nicht mehr als 150 bis 180 Quadratmeter große Grundstücke vor. Ob Nebenanlagen zugelassen werden, also Stellplätze oder Gartenhäuschen, sei noch nicht hinlänglich klar.

Bürgermeister: „Das alles richtet sich nicht gegen die Leute“

„Das alles richtet sich nicht gegen die Leute“, stellt Bürgermeister Landscheidt klar. Die Stadt sei von Rechts wegen dazu gezwungen. Er verweist aber auch darauf, dass der Kauf solcher Parzellen nicht rechtssicher geklärt sei, wenn sie denn dauerhaft bewohnt werden und vom Betreiber der Anlage so angeboten werden.

Wer mehr wissen will: Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab dem 19. November den aktuellen Planungsstand im Planungsamt einsehen.