Kreis Wesel. Wie häufig schaut der Kreis Wesel auf die Zustände in der Gastronomie? Ein Einblick zeigt: Auch am Niederrhein ist nicht alles appetitlich.
Ekelmeldungen über Nager, Schimmel, Dreck und Ungeziefer in Restaurantküchen – da kann einem der Appetit vergehen. Jüngst gingen Meldungen über mangelhafte Zustände in zwei Filialen von „Haus des Döners“ in Duisburg und Düsseldorf viral, mit Schimmel, ungekühlten Lebensmitteln und mehr. Im Kreis Wesel hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung die Aufgabe, regelmäßig genau hinzuschauen. Er tue das risikoorientiert routinemäßig oder anlassbezogen, in der Regel aber unangemeldet, so der Kreis auf Anfrage.
Womit sich die Fachleute vom Amt mitunter konfrontiert sehen, das veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unter www.lebensmitteltransparenz.nrw.de im Internet. Es sind Berichte, die Übelkeit verursachen, nicht nur aus den bekannt gewordenen Betrieben. „Die Lebensmittel wurden unter ekelerregenden Umständen gelagert, verarbeitet und in Verkehr gebracht“ heißt es etwa über einen Imbiss, „schleimige Ablagerungen“ fanden Lebensmittelkontrolleure andernorts, angetautes Fleisch, auf dem Fußboden gelagert, und mehr. Registriert wird, wer mindestens 350 Euro Bußgeld zahlen muss. „Lebensmitteltransparenz“ löscht die Daten nach 90 Tagen. Aktuell sind die heimischen Restaurants, Imbisse und Lebensmittelhändler aus dem Kreis Wesel dort nicht vertreten.
Bußgelder von bis zu 2250 Euro wurden verhängt
Doch auch der Niederrhein birgt Unappetitliches, wie die Statistik zeigt. Im vergangenen Jahr hat die Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel demnach 1603 Routinekontrollen, 48 Beschwerdekontrollen und 204 Nachkontrollen geleistet. 13 Mal blieb es bei einer Verwarnung, darüber hinaus verhängte der Kreis 50 Bußgelder zwischen 150 und 2800 Euro. „In drei Fällen musste die Abstellung gravierender Mängel schriftlich verfügt werden.“ Es geht also nicht nur um verschütteten Kaffee auf dem Tresen. 2024 gab es bislang 1194 Routinekontrollen, 24 Beschwerdekontrollen und 118 Nachkontrollen. Ergebnis: 95 Verwarnungen und bisher 17 Bußgelder zwischen 200 und 2250 Euro.
Nach welchen Kriterien richten die Kontrolleure ihre Besuche aus? „Anlassbezogen“ bedeutet, dass sich jemand beschwert. Gäste melden Hygienemängel oder Schädlingsbefall, dass Produkte verdorben waren oder jemand nach dem Verzehr der Lebensmittel krank geworden ist.
Schwieriger ist die sogenannte risikoorientierte Einschätzung, sie hängt unter anderem vom verarbeiteten Produkt ab: „Dabei ist die Herstellung eines Drehspießes oder die Hackfleischherstellung aus rohem Fleisch beispielsweise deutlich risikoträchtiger als die Vermarktung von nicht kühlpflichtigen verpackten Lebensmitteln“, so die Verwaltung, frischer Fisch kann eher verderben als verpackte Kekse etwa. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Hygienemanagement, die Betriebsorganisation und die Zuverlässigkeit. Gastronomen, die nicht unangenehm auffallen, können etwa im 18-Monat-Takt mit Besuch vom Amt rechnen, generell lägen die Kontrollintervalle zwischen wöchentlich und drei Jahren.
Wenn die Fachleute kommen, schauen sie sich die Räume an, Einrichtung und Gegenstände, aber auch Arbeitsabläufe unter fachlichen und hygienischen Aspekten. Wie sieht die Lagerung aus? Ist in Kühlung und Tiefkühlung alles in Ordnung, auch die Ausgangs- und Endprodukte? Die Kontrolleure begutachten Kennzeichnung, Verpackungen, die Hygiene des Personals, das Schädlingsbekämpfungsmanagement und mehr. Sie nehmen Proben, um die Desinfektion zu prüfen.
Auf Betrug folgt eine Strafanzeige
Fallen Mängel auf, muss der Betrieb sie innerhalb einer Frist abstellen und darf von weiteren Besuchen ausgehen. Sind die Verstöße gravierend, macht die Lebensmittelüberwachung den Laden zu, stellt Ekelfleisch & Co. sicher und vernichtet es. „Letzteres betrifft auch Lebensmittel, bei denen von einer ekelhaften Beeinflussung ausgegangen werden muss, wie direktem Schädlingsbefall.“ Die Kosten für die Kontrollen werden den Betrieben in Rechnung gestellt. Wird Betrug festgestellt, droht gar eine Strafanzeige.
Milben, Schaben, Motten, Fliegen, Käfer und deren Larven, Ameisen und Schadnager stellen die wesentlichen Schädlingsgruppen dar, so der Kreis Wesel. So ein Restaurant hat Türen, Fenster, Versteckmöglichkeiten. Nicht immer sei ein Schädlingsbefall zu verhindern: „Entscheidend ist ein gutes Management, das neben der Kenntnis der Risiken, einen guten baulichen (dicht schließende Türen und Fenster, Fliegengitter etc.), aufgeräumten und hygienischen Zustand, einen Bekämpfungsplan – möglichst unter Einbindung professioneller Firmen – und auch die vorsorgliche Anwendung von Ködern zur Überwachung beinhaltet“, so der Kreis. Gibt es doch mal ein Problem, muss es schnell und professionell gelöst werden.
Häufig fehlt es einfach an der Fachkenntnis
All das setzt Fachkennnisse voraus, der Kreis Wesel stelle häufig mangelnde Sachkunde oder ein mangelndes Hygieneverständnis in Gastronomiebetrieben fest. Um eine Gasstätte oder einen Imbiss zu eröffnen, muss niemand eine Ausbildung nachweisen. „Damit fehlen beispielsweise die in Ausbildungen professionell vermittelten Kenntnisse zum fachlichen und auch hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.“ Allgemeinwissen oder persönliches Engagement könne das nicht immer auffangen.